Ethik in progress. Ethisches Denken in der Musiktherapie Header. Foto von Thomas Stegemann

Ethik in progress. Ethisches Denken in der Musiktherapie Teil 4

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In dieser Beitragsreihe haben wir uns zum Ziel gesetzt, die fünf Prinzipien ethischen Handelns als Musiktherapeut:innen zu besprechen, wie sie der Code of Ethics der American Music Therapy Association (AMTA) zusammenfasst. Die Ethikkommission der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMTG) hat sich zur Aufgabe gemacht, diese Grundprinzipien in einen konkreten Bezug zu den Haltungen und Handlungen in der Musiktherapie zu stellen.

Nach einer Hinführung zum Thema Ethik von Eckhard Weymann hat Christina Scheer im zweiten Blogbeitrag das Prinzip „Verantwortungsbewusstes Handeln“ in den Fokus genommen. Teil 3 von Heike Plitt widmete sich dem „Streben nach Qualität“. Dieser vierte Beitrag behandelt ein weiteres zentrales Prinzip der AMTA: die Achtung der Würde und Rechte aller Menschen in der musiktherapeutischen Arbeit.

Menschenwürde in der Musiktherapie

Für die AMTA besteht ethisch verantwortetes Handeln aus mehr als dem bloßen Befolgen einer Liste von Regeln, auch wenn diese Prinzipien für die Praxis in solchen Listen wie dem Code of Ethics operationalisiert werden. Ethische Praxis bedeutet, sich zu einem moralischen, fürsorglichen und mutigen Denken zu verpflichten, das Selbstreflexion einschließt und das Wohlergehen anderer als höchstes Ziel anerkennt:

“Ethical practice is more than following a list of rules. It is a commitment to virtuous, caring, courageous thinking that involves self-examination and the well-being of others as our highest intent. Music therapists respect the dignity and rights of all people; this informs our relationships with clients, colleagues, students, research subjects, and all people we encounter. By acknowledging the worth of all people, this principle also encourages the music therapist to reflect sensitivity in all interactions.”

Die Formulierung des Prinzips verdeutlicht den grundlegenden Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Menschenrechten, also den jedem Menschen zustehenden, unveräußerlichen Freiheits- und Gleichheits- sowie Selbstbestimmungsrechten. Menschen müssen sich Würde und Rechte nicht erst verdienen, sondern sie kommen jedem Menschen allein durch das Menschsein zu.

Menschenwürde und Menschenrechte sind große Begriffe, deren Gewicht wir nicht durch zu häufigen Gebrauch entwerten sollten. Für die therapeutische Arbeit (wie letztlich für alles menschliche Verhalten und alle zwischenmenschlichen Beziehungen) bilden sie jedoch eine unverzichtbare Grundlage, anhand derer wir unser Handeln immer wieder kritisch reflektieren können.

Würde und Rechte achten – natürlich!?

Es klingt selbstverständlich: Wir achten die Würde und Rechte unserer Patient:innen/ Klient:innen. Das heißt zunächst, wir arbeiten nur mit ihnen, wenn sie es wollen, wir verletzen weder Körper noch Seelen, wir beschämen sie nicht, wir schränken ihre Meinungsäußerungen und Handlungen nicht ein (solange sie weder selbst-, noch fremdgefährdend sind) und wir diskriminieren niemanden.

Selbst bei diesen scheinbar so klaren Prinzipien können sich in der Praxis Grauzonen ergeben. Wann beginnt eine Fremdgefährdung? Ist es eher schambesetzt oder entlastend, jemanden auf ein klapperndes Gebiss anzusprechen? Häufig müssen wir Entscheidungen treffen, ohne alle Faktoren zu kennen.

Im Allgemeinen sollte es jedoch nicht schwierig sein, diese Prinzipien einzuhalten und es wird ihnen auch niemand widersprechen. Kompliziert sind eher die Situationen, deren Rahmenbedingungen und Handlungskonsequenzen uneindeutig sind, für die wir nicht sofort Antworten bzw. sichere Regeln bereitstellen können. Diese sollen hier Thema sein, und zwar anhand von Situationsbeispielen vor allem mit nicht oder nur eingeschränkt sprachfähigen Klient:innen, deren Würde und Rechte wir in besonderem Maße schützen müssen, weil sie es selbst nicht tun können. Die dahinter liegenden Fragestellungen sind aber auch auf andere Situationen übertragbar.

Recht auf eigene Wahrnehmung der Welt?

Verschiedene Krankheitsbilder, etwa Demenzen oder Psychosen, gehen mit einer veränderten Wahrnehmung der Realität einher. Hier stellt sich die Frage, ob die Autonomie eines Menschen erfordert, die Art, wie dieser die Welt wahrnimmt und interpretiert, zu respektieren. Könnte es eine Verletzung seiner Würde darstellen, wenn ich als Therapeutin seiner Weltsicht widerspreche?

Eine dementiell erkrankte Person etwa, die mich für ihre Tochter hält, kann es stark verunsichern, wenn ich sie berichtige. Immerhin war ich in ihrer Welt ihre Tochter – meine Berichtigung löst möglicherweise nicht ein besseres Verstehen der Wirklichkeit aus, sondern eine Scham darüber, schon wieder etwas nicht gewusst oder falsch zugeordnet zu haben. Aber wenn ich „das Spiel mitspiele“, nehme ich dann die Person, die sie ist und war, noch ernst oder verletze ich ihre Würde, indem ich sie täusche?

Auch die jeweilige Weltsicht von psychotisch erkrankten Menschen oder von Kindern, die noch im magischen Denken verhaftet sind, verdient als Teil ihrer Person gehört und gewürdigt zu werden – mit ihrer Form der Interpretation dessen, was sie umgibt. Therapeutisches Handeln steht hier vor der Entscheidung, ob die veränderte Weltwahrnehmung ein zu behandelndes Symptom darstellt, das Leiden verursacht, oder einen notwendigen Schritt der Stabilisierung oder Genesung, den es (zumindest zunächst) zu schützen gilt. Die Frage, ob das Anerkennen dieser Form des Weltverstehens als Teil der Person zum Schutz ihrer Würde gehört, verdient bewusste Reflexion, bevor wir handeln.

Respektlosigkeit und Würdeverletzung in meinem Beisein?

Besonders komplex wird die Frage nach Achtung der Würde, wenn Angehörige oder Pflegekräfte ins Spiel kommen – auch sie will ich als Therapeutin selbstverständlich nicht verletzen. Ein lustiges Zusammensein mit einem 85-jährigen Mann mit dementieller Erkrankung, das in musikalischen Kinderquatsch-Spielen mündet, kann in dem Augenblick ein jähes Ende finden, wenn Angehörige dazu kommen und sich diese „Verkindlichung“ des erkrankten Mannes strikt verbitten. Wessen Würde wurde da verletzt – und durch wen? Kann ich meinem Auftrag, die Selbstwirksamkeit und Lebensfreude des Mannes zu stärken, weiter gerecht werden, wenn er in meinem Beisein das zu tadelnde Kind wird (und ich als Therapeutin gleich mit)?

Solche Würdeverletzungen durch Andere in unserem Beisein können in vielen Konstellationen vorkommen – zwischen Pflegekräften und Angehörigen, gegenüber Klient:innen – aber auch umgekehrt. Immer werde ich mich als Therapeutin dazu verhalten müssen – auch Nichts-Tun ist ein Handeln mit einer Botschaft. Ich kann eine bösartige, abwertende Aussage eines Klienten in ein Situationslied münden lassen, das den Inhalt nach und nach verändert. Ich kann übergriffiges Verhalten einer Pflegekraft hinterher in Ruhe ansprechen, wenn genug Vertrauen in meine grundlegende Wertschätzung vorhanden ist. Oder ich kann ein anderes Verhalten als Gegenmodell zeigen und dabei Verständnis für die Stress-Situation äußern. Vielleicht schweige ich auch zu solchen würdeverletzenden Respektlosigkeiten, weil mir nicht immer sofort eine richtige Reaktion einfällt – das sind die Situationen, die man nach Hause trägt und immer wieder gedanklich durchspielt, um beim nächsten Mal gewappnet zu sein.

Selbstbestimmung ist Würde

Zur Würde eines Menschen gehört eine möglichst große Autonomie und Freiwilligkeit. Daher muss ich mich im Handeln immer wieder überprüfen, ob ich diese Autonomie verstärke oder vermindere. Bielefeldt hat hierzu eine Richtschnur formuliert:

„Die Anerkennung der Menschenwürde verlangt, dass man einen Menschen nie vollends instrumentalisiert, sondern – innerhalb der funktionalen Bezüge, die das menschliche Miteinander unvermeidlich prägen – immer gleichzeitig auch als Selbstzweck behandelt. (…) Entscheidend dafür ist, dass der Mensch die Möglichkeit hat, sich inmitten seiner diversen gesellschaftlichen Rollen und Funktionen zugleich als eigenständiges Subjekt zu verstehen und darzustellen.“  (Bielefeldt 2008, S.18)

Ganz praktisch gesagt: kleine „Überredungsversuche“ zur Teilnahme an der Musiktherapie können vertretbar sein, weil ich aus der Vergangenheit weiß, dass die Klientin hinterher immer froh ist, mit mir gearbeitet zu haben, sofern ich sie nicht mit emotionaler Erpressung koppele (etwa „wir haben doch immer so viel Spaß zusammen“ oder „kommen Sie doch mir zuliebe mit“) und meine Intention wirklich das Wohlergehen der Klientin ist und nicht die Aufstockung meines Stundenlohns.

Nicht vereinbar mit diesem Prinzip sind musiktherapeutische Behandlungen z.B. von nicht sprachfähigen Patient:innen, ohne mir genügend Zeit zu nehmen, ihre Zeichen zu verstehen oder ohne die Angehörigen nach musikalischen Vorlieben/Abneigungen befragt zu haben.

Eine Wachkomapatientin mit Musik zu konfrontieren, bevor ich weiß, ob sie gern Helene Fischer, Beethoven oder Heavy Metal gehört hat, ist eine Verletzung der Selbstbestimmung. Und selbst wenn ich das von den Angehörigen dann erfahren habe, beobachte ich Körperspannung, Vitalzeichen und Mimik sehr genau und immer wieder von Neuem, um keine belastende Musikerfahrung zu produzieren.

Ebenso kritisch wäre der technische Einsatz von Musik als Sedativum oder zur Agitation. Die Vorstellung, dass ein Handgelenksensor z.B. Stress-Symptome bei dementiell Erkrankten misst und sofort Musik zur Beruhigung eingespielt wird, wenn bestimmte Werte überschritten sind (möglicherweise nicht einmal individuell für diesen Menschen ausgewählte Musik), ist m.E. eine deutliche Verletzung der Freiwilligkeit und damit der menschlichen Würde. Eine gemeinsam mit Angehörigen und (sofern möglich) der erkrankten Person erstellte Liste von Lieblingsmusik, kann dagegen ein hilfreiches Instrument sein, gezielt Erinnerungen und persönliche Bezüge zu aktivieren und gemeinsam erlebbar zu machen (vgl. Dahms, Rebecca: Technisch-unterstützte Musiksysteme und Musiktherapie zur Therapie für Menschen mit leichten bis schweren kognitiven Einschränkungen, 2022).

Menschenwürde im Ethikkodex

Um die Patient:innen/Klient:innen sowie die in musiktherapeutischen Studiengängen Aus- und Fortzubildende vor unethischem Verhalten zu bewahren und grundsätzlich sicherzustellen, dass das Wohl der Patient:innen/Klient:innen/Aus- und Fortzubildenden vorrangig ist, hat die DMTG ihren Ethikkodex entwickelt. Dieser spricht zwar von den Pflichten der Therapeut:innen gegenüber Klient:innen und Aus- und Fortzubildenden und benennt deren Rechte, aber nicht explizit die Menschenwürde als Grundlegung dieser Rechte. Vielleicht wäre es an der Zeit, den Kodex dahingehend zu ergänzen?

Menschen in der Wahrnehmung ihrer Würde stärken

Zum Respekt vor der Würde der Patient:innen und Klient:innen gehört, ihre Entscheidungen ernst zu nehmen, insbesondere, welche Themen sie bearbeiten wollen und bis zu welcher Tiefe. Wir machen Angebote, sich gemeinsam Fragen und Themen zuzuwenden, aber wir drängen die Klientinnen nicht.

Auch die Akzeptanz, dass wir die Patient:innen nicht in jedem Fall verstehen können, gehört zur respektvollen Haltung dazu, wie auch ggf. unsere Hilflosigkeit anzuerkennen und auszuhalten sowie die Geduld, Patient:innen in ihren Prozessen in ihrem Tempo zu begleiten. All das fördert die Selbstbestimmung und damit die Würde unserer Patient:innen.

Durch Musik zu mehr Autonomie

Durch unser Medium Musik haben wir die Möglichkeit, Menschen, die z.B. nicht sprechen können, die nicht selbst laufen können, ihre Hände nicht gebrauchen können, wenig Kontakt zu ihren Gefühlen haben oder von diesen überwältigt werden, zu erreichen und sie in ihrer Persönlichkeit zu stärken. Wir können die Selbstwahrnehmung fördern und das Selbstwirksamkeitsempfinden unterstützen. Wir können in der Therapie die Klient:innen zu Autonomie und Selbstbestimmung ermutigen.

Die therapeutische Behandlung kann auch z.B. einem Kind wichtige Entwicklungsschritte ermöglichen, so dass es sich selbst als Person wahrnehmen und damit auch Selbststeuerung und Autonomie erlangen kann. Dann wird es sich selbst als Mensch mit Würde und Rechten ansehen können.

Wir sollten Menschenwürde also nicht nur als etwas denken, das durch uns in Gefahr geraten kann, sondern auch als etwas, das wir durch unser professionelles Handeln bestärken können, wenn wir uns an den Menschenrechten orientieren.

Links und Literatur

American Music Therapy Association (AMTA). www.musictherapy.orgCode of Ethics (Ethikkodex).

Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMTG) – Ethikkodex (Stand: November 2022).

Weymann, Eckhard. Ethik in progress. Ethisches Denken in der Musiktherapie (11. April 2024).

Scheer, Christina. Ethik in progress. Ethisches Denken in der Musiktherapie Teil 2 (8. Oktober 2024).

Plitt, Heike. Ethik in progress. Ethisches Denken in der Musiktherapie Teil 3 (18. Mai 2025).

Stegemann, Thomas & Weymann, Eckhard (2019). Ethik in der Musiktherapie. Grundlagen und Praxis. Psychosozial-Verlag (Siehe auch den Blogbeitrag der Autoren “Ethik in der Musiktherapie – in den Zeiten der Coronakrise” vom 22. Mai 2020).

Headerfoto: Thomas Stegemann

 

Bild von Sabine Antony

Sabine Antony

Sabine Antony (Jg. 1963) arbeitet seit ihrem UdK-Abschluss 2018 als Musiktherapeutin schwerpunktmäßig mit an Demenz erkrankten Klient:innen. In ihrem ersten Beruf ist sie in der Stadtentwicklung seit 1994 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin für ein soziales und gesundheits-förderliches Lebensumfeld engagiert. Beide Bereiche hat sie zusammengeführt in ihrer Veröffentlichung "Community Music Therapy" (Reichert-Verlag, zeitpunkt musik, 2020). Seit 2024 ist sie Mitglied der Ethik-Kommission der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft.

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