DMTG zeichnet Hardy Müller mit der Katja-Loos-Medaille aus

Den besonderen Wert der Musiktherapie aufzeigen

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Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft ehrt Hardy Müller mit der Katja Loos-Medaille

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG) wurde am 14. November 2022 die Katja Loos-Medaille an Hardy Müller, Beauftragter für Patientensicherheit der Techniker-Krankenkasse, verliehen.

DMTG zeichnet Hardy Müller mit der Katja-Loos-Medaille aus
Foto: Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG)

Wertvolle Impulse für die gesundheitspolitische Initiative

In seiner Laudatio würdigte Prof. Dr. Lutz Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der DMtG, den Preisträger:

„Hardy Müller hat im letzten Jahrzehnt wertvolle Impulse gegeben für die gesundheitspolitische Initiative der Musiktherapie in Deutschland.“

Neugebauer skizzierte dabei die einzelnen Schritte der intensiven Begegnungen mit Hardy Müller und ging auf den ThemenCheck Medizin ein, den Müller als Privatperson beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Jahr 2017 angeregt hatte.

Themen Check Medizin Grafik
Copyright Grafik: Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

 

Patientenrelevante positive Ergebnisse durch Musiktherapie

Zum Thema: „Krebs: Kann eine begleitende Musiktherapie zu besseren Behandlungsergebnissen beitragen“ hatte das IQWiG im Jahr 2019 eine Gesundheitstechnologiebewertung, einen HTA-Bericht, veröffentlicht, in dem positive und patientenrelevante Ergebnisse von Musiktherapie festgestellt wurden. Gesundheitspolitisch hatte das IQWiG festgestellt, dass mit der Musiktherapie eine „neue Profession im Gesundheitswesen“ entstanden sei.

Vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse des HTA-Berichts, dass Musiktherapie die Lebensqualität verbessern und belastende Krankheitssituationen verringern könne, hatte das IQWiG den Ausschluss von Musiktherapie in der Heilmittel-Richtlinie (HEILM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Frage gestellt und ob die Verortung von Musiktherapie unter Maßnahmen, deren Nutzen nicht nachgewiesen sind, angemessen ist.

Das IQWiG empfahl, die Ausbildung und das Berufsbild gesetzlich zu regeln, um eine einheitliche Qualität der Behandlung sicherzustellen. Darüber hinaus stellte das IQWiG fest, dass eine ambulante Musiktherapie für sozioökonomisch benachteiligte Personen nicht zur Verfügung steht, da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten dafür nicht übernehmen.

Für die gesicherte Qualität von musiktherapeutischen Behandlungen sorgen

Prof. Neugebauer bedankte sich dafür, dass Hardy Müller die DMtG mit seiner Initiative, seiner Beratung und auch seiner Ermutigung nachhaltig darin bestärken konnte, das Bemühen um eine berufsrechtliche Regelung zu intensivieren: „Hardy Müller hat in der DMtG für eine richtungsweisende Erkenntnis gesorgt, nämlich:

… nicht wir das Problem haben, sondern der G-BA: Er ist beweispflichtig!

Diese Beweispflicht fordern wir mittlerweile vom G-BA und wir denken, dass wir in ein, zwei Jahren durch unseren stetigen Druck eine positive Lösung im Sinne einer ‚Richtlinie für Künstlerische Therapien‘ erreichen können. Das wollen wir unbedingt, damit Patient:innen wissen, dass sie eine gesicherte Qualität von Musiktherapeut:innen erhalten können.“

„Musiktherapie ist eine vorzügliche Therapieform!“

Hardy Müller bedankte sich für die besondere Ehrung durch die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft. Er sah die Musiktherapie zusammen mit den Künstlerischen Therapien im Aufwind als eine vorzügliche Therapieform, die durch den zunächst nichtsprachlichen Bereich da ihre Stärken habe, wo andere Therapien nicht ansetzen könnten und an ihre Grenzen kämen. Im Sinne einer wertorientierten Gesundheitsversorgung, value based health care, könne Musiktherapie an das Gesundheitswesen appellieren:

„Euch wird etwas Wertvolles vorenthalten, was für die Patientinnen und Patienten von großem Nutzen sein kann.“

Müller regte an, diese Vorzüge der Musiktherapie in kleineren Untersuchungen im deutschsprachigen Raum zu belegen. Er empfahl dabei, sich auf die Themen zu konzentrieren, die derzeit große gesellschaftliche Herausforderungen seien, zum Beispiel das Thema Demenz oder sexualisierte Gewalt. Man könne nicht alle Bereiche, in denen Musiktherapie nützlich sei, gleichzeitig untersuchen, sondern sollte sich auf Teile konzentrieren, die für das Ganze stehen. Für Krankenkassen sei auch die Kosteneffizienz besonders interessant. In seinem abschließenden Statement ermunterte Müller auch dazu, die Qualität der Ausbildungen besonders in den Blick zu nehmen und für eine Vergleichbarkeit der Qualität zu sorgen.

Die Katja Loos-Medaille wird von der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft regelmäßig an Personen verliehen, die keine Musiktherapeut:innen sind, sich aber in besonderem Maße für die Musiktherapie einsetzen.

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Volker Bernius

Volker Bernius, Studium der Theologie, Musik, Psychologie. Seit 1979 Redaktionsmitglied der Musiktherapeutischen Umschau, ab 1986 Chefredakteur, Beisitzer im Vorstand der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft: Von 1981 bis 2015 Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftsredakteur Hessischer Rundfunk, Mitgründer und Fachbeirat der Stiftung Zuhören, Journalist, Autor, Herausgeber, Dozent.

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