Blogartikel DMtG stellungnahmeberechtigte Fachgesellschaft. Foto: G-BA

DMtG ist jetzt stellungnahmeberechtigte Fachgesellschaft

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Die DMtG erhält den Status einer stellungnahmeberechtigten medizinische Fachgesellschaft. Unser Einsatz hat sich gelohnt! Der Antrag der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft auf Aufnahme in den Kreis der stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften außerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF) wurde mit dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. April 2019 positiv entschieden. Wir können nun also in laufende Verfahren, die für die Musiktherapie relevant sind, unsere Expertise einbringen.

Neben uns sind drei weitere Gesellschaften, die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP), die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei geistiger Behinderung (DGSGB) und die Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Psychosomatik e.V. (AGPPS), in den Kreis der stellungnahmeberechtigten medizinischen Fachgesellschaften aufgenommen worden. Der Entscheidung war eine umfangreiche Bewerbung unseres Berufsverbands mit ausführlichen Unterlagen zum Nachweis des wissenschaftlichen Charakters unserer Fachgesellschaft vorausgegangen.

Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Rahmens fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. Der G-BA erfüllt seine Aufgaben im Wesentlichen durch den Beschluss von Richtlinien. Aktuell sollen durch den G-BA verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal in einer Richtlinie festgelegt werden.

Als erste Maßnahme wird die DMtG als betroffene Fachgesellschaft also mit einer Stellungnahme zur vorgelegten Erstfassung des Beschlussentwurfs über eine „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ an dem Prozess mitwirken. Gerade in diesen Arbeitsfeldern sind viele MusiktherapeutInnen tätig und leisten wichtige Arbeit. Deren berufliche Verankerung in den Kliniken kann durch explizite Nennung als Berufsgruppe innerhalb der Personalbemessungsrichtlinie perspektivisch besser gesichert werden.

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Judith Brunk

Judith Brunk ist Diplom-Kommunikationswirtin. Nach eine kaufmännischen Ausbildung studierte sie Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Universität der Künste Berlin. Seit 2009 ist sie Geschäftsführerin der DMTG.

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