Die Parteien antworten auf Wahlprüfsteine zu Künstlerischen Therapien

Die Parteien antworten auf die Wahlprüfsteine zu den Künstlerischen Therapien

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Zur Bundestagswahl 2021 stellte die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) acht Fragen – sogenannte Wahlprüfsteine – an die Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU, SPD, FDP, und DIE LINKE.

Im Vorfeld wurden mit Vertreter.innen dieser Parteien im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und in einigen Bundesländern Gespräche geführt. Alle Gesprächspartner unterstützten die Anliegen der BAG KT. Die Wahlprüfstein-Bearbeiter.innen der „GRÜNEN“ haben es geschafft, sich in die Themen einzuarbeiten. SPD und CDU/CSU antworteten später; dann stellte DIE LINKE ihre Antworten ein. Die FDP hat pauschal auf alle Fragen geantwortet (der Antwort-Text ist eingefügt nach Frage 8).

Nachfolgend sind die acht Fragen und die jeweiligen Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs aufgeführt. Aus den abgegebenen Statements kann die BAG KT als Interessenvertretung Künstlerischer Therapeut.innen Schlüsse darüber ziehen, wie die Positionen von Parteien mit den für uns wichtigen Kernpunkten übereinstimmen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert wird. Für die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss zuständig. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Leistung einen nachgewiesenen therapeutischen Nutzen für die Versicherten hat.

SPD/ Die SPD vertritt die Auffassung, dass die medizinischen Fachgesellschaften in Leitlinien formulieren sollten, welche Therapieansätze zu einer evidenzbasierten und qualitativ guten Versorgung bestimmter Krankheiten gehören. Die Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen, die unter breiter Beteiligung diverser Fachverbände von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) herausgegeben wurde, führt z.B. die künstlerischen Therapien unter den Behandlungsansätzen mit unzureichender Evidenz auf. Es sollte nicht Aufgabe politischer Parteien sein, mangelnde Evidenz durch gesetzliche Maßnahmen zu ersetzen.

CDU CSU/ Um bei einer depressiven Störung seelische Behinderungen oder eine soziale Isolation zu vermeiden, kann eine außerschulische Künstlerische Therapie ein wichtiger Baustein sein. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass betroffene Kinder und Jugendliche unkomplizierte Hilfe erhalten können. Die Psychotherapie-Richtlinie bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung und legt die hierfür notwendigen Voraussetzungen und Regelungen fest. Grundsätzlich erachten wir als CDU und CSU die Richtlinie als geeignet, um die Versorgung von psychisch kranken Versicherten auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Uns ist wichtig, dass die Psychotherapie-Richtlinie durch die Selbstverwaltungspartner entsprechend neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden kann. Dabei sollten aus unserer Sicht immer auch die einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften hinzugezogen werden.

DIE LINKE/ Wir sehen große Chancen in den Künstlerischen Therapien. Sie haben einen salutogenetischen Ansatz und finden meist in multiprofessionellen Behandlungsteams statt. DIE LINKE will generell, dass alle Patient*innen sämtliche Leistungen, die notwendig sind, kostenfrei erhalten. Die Notwendigkeit einer Leistung bemisst sich an der Evidenz. Für Künstlerische Therapien gibt es einige Evidenz, vor allem für Musiktherapie und vor allem im stationären Setting und insbesondere bei Schizophrenie, Depression und teils auch dementiellen Erkrankungen. Wir sprechen uns daher sehr dafür aus, dass im Rahmen von großen aussagekräftigen Studien die Evidenz gerade im ambulanten Bereich verbessert und alle Leistungen, die nachweislich einen Nutzen haben, in die Regelversorgung aufgenommen werden. Für entsprechende Forschungsmittel würden wir uns einsetzen und haben auch in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen des Bundestags regelmäßig 2 Mrd. Euro für Methodenforschung gefordert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Für die Beurteilung des Nutzens von einzelnen Therapien existieren mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und dem IQWiG geeignete Institutionen in unserem Gesundheitswesen. Zuletzt hat das IQWiG eine Bewertung veröffentlicht, nach der eine Musiktherapie unmittelbar nach Therapieende zu einer verbesserten Lebensqualität der Patient.innen führen kann. Inwieweit die Wirkung dieser Therapie länger anhält, konnte in den ausgewerteten Studien noch nicht gezeigt werden.

SPD/ Die SPD hat sich immer für den Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung ausgesprochen. Eine bessere Kooperation und Verzahnung der verschiedenen Versorgungsangebote sind vor allem über die nach wie vor bestehenden Sektorengrenzen hinweg erforderlich. Nach wie vor gibt es die längst bekannten Versorgungsbrüche zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung. Die Coronakrise hat erneut gezeigt, dass eine gute Kooperation z.B. zwischen ambulanter und stationärer Versorgung knappe Kapazitäten schont und gleichzeitig gute Behandlungsqualität bringt. Es sollten deshalb endlich die dringend notwendigen Anreize geschaffen werden, um die sektorenübergreifende Versorgung im Sinne einer patienten- und bedarfsorientierten Versorgung zu entwickeln. Dazu zählt mittelfristig auch die Entwicklung eines einheitlichen, sektorenübergreifenden Vergütungssystems und einer gemeinsamen Bedarfsplanung. Zur der Frage nach den sinnvollen und geeigneten Therapien bei bestimmten Erkrankungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

CDU CSU/ CDU und CSU leitet das Interesse der Patientinnen und Patienten: Auf sie persönlich werden wir die Versorgung noch stärker zuschneiden. Künstlerische Therapien sind seit Jahrzehnten in multiprofessionelle Teams in Kliniken und Reha-Einrichtungen eingebunden. Durch eine noch bessere Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten werden wir dafür sorgen, dass aus vielen guten medizinischen und pflegerischen Einzelleistungen stets auch eine gute Mannschaftsleistung wird. Gerade die Versorgung älterer, oft mehrfach und chronisch erkrankter Menschen, schwer erkrankter Kinder und psychisch Kranker erfordert dies.

DIE LINKE/ Auch zumindest für krebsbegleitende Musiktherapie gibt es eine positiv verlaufene Studie zur Stressreduktion. Diese sollte also zum Einsatz kommen. Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits beschrieben, setzen wir uns gerne für Forschungsgelder ein, um weitere wirksame Anwendungsbereiche herauszufinden bzw. zu bestätigen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche ist aus unserer Sicht von großer Bedeutung, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Inwieweit hier auch Künstlerische Therapien insbesondere in die Versorgung mit Heilmitteln aufgenommen werden, sollte durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der üblichen Kriterien der evidenzbasierten Medizin entschieden werden.

SPD/ Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

CDU CSU/ (Wie Antwort auf Frage 2:) CDU und CSU leitet das Interesse der Patientinnen und Patienten: Auf sie persönlich werden wir die Versorgung noch stärker zuschneiden. Künstlerische Therapien sind seit Jahrzehnten in multiprofessionelle Teams in Kliniken und Reha-Einrichtungen eingebunden. Durch eine noch bessere Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten werden wir dafür sorgen, dass aus vielen guten medizinischen und pflegerischen Einzelleistungen stets auch eine gute Mannschaftsleistung wird. Gerade die Versorgung älterer, oft mehrfach und chronisch erkrankter Menschen, schwer erkrankter Kinder und psychisch Kranker erfordert dies.

DIE LINKE/ DIE LINKE maßt sich nicht an, zu beurteilen, welche Versorgungsformen sinnvoll sind und welche nicht. Das ist nicht Aufgabe der Politik. Antworten auf diese Fragen kann letztlich nur die Wissenschaft finden. Wir stehen aber Versuchen, diese Fragen zu klären, positiv gegenüber. Die vorliegenden Erfahrungen in der Musiktherapie für Ältere sowie Menschen mit Pflegebedarf und mit Behinderung, insbesondere bei dementiellen Einschränkungen, zeigen durchaus positive Resultate und könnten gefördert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Wir GRÜNE haben den WHO-Report mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das IQWiG und der Gemeinsame Bundesausschuss müssen sich mit den Ergebnissen beschäftigen. Der WHO-Report betont die Notwendigkeit weiterer Studien. Es bleibe vielfach unklar, ob die festgestellten Vorteile spezifisch für den lokalen, regionalen oder nationalen Kontext sind, in dem sie entwickelt wurden. Vor diesem Hintergrund befürworten wir eine verstärkte Forschung zum möglichen therapeutischen Nutzen der Künstlerischen Therapie.

SPD/ Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

CDU CSU/ Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl erkennen CDU und CSU an, dass einige Patientinnen und Patienten auch anderen Therapien eine Bedeutung zumessen. Wir werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Die zuständigen Gremien in CDU und CSU werden die Empfehlungen in ihren Beratungen berücksichtigen.

DIE LINKE/ Dieses Factsheet ist sicherlich ein wichtiger Beitrag auf dem Weg, die Potentiale der Künstlerischen Therapien zu belegen. Besonders erkenntnisreich ist für uns dabei auch die Betonung des salutogenetischen und präventiven Ansatzes. Damit können Künstlerische Therapien einen Beitrag leisten, sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Dazu wäre es natürlich wichtig, dass insbesondere diejenigen, die die Therapien brauchen, sie auch bekommen, dass sie also von der Krankenversicherung bei gewissen evidenten Indikationen übernommen werden und keine Privatleistungen für diejenigen sind, die es sich leisten können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass die Gesundheitsforschung intensiviert wird. Dazu gehört auch der wissenschaftliche Nachweis eines therapeutischen Nutzens Künstlerischer Therapien, Bedingungen für qualitativ hochwertigen Anwendungen solcher Therapien sowie evidenzbasierte Anwendungsfelder.

SPD/ Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. (Die SPD vertritt die Auffassung, dass die medizinischen Fachgesellschaften in Leitlinien formulieren sollten, welche Therapieansätze zu einer evidenzbasierten und qualitativ guten Versorgung bestimmter Krankheiten gehören. Die Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen, die unter breiter Beteiligung diverser Fachverbände von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) herausgegeben wurde, führt z.B. die künstlerischen Therapien unter den Behandlungsansätzen mit unzureichender Evidenz auf. Es sollte nicht Aufgabe politischer Parteien sein, mangelnde Evidenz durch gesetzliche Maßnahmen zu ersetzen.)

CDU CSU/ (Wie Antwort auf Frage 4) Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl erkennen CDU und CSU an, dass einige Patientinnen und Patienten auch anderen Therapien eine Bedeutung zumessen. Wir werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Die zuständigen Gremien in CDU und CSU werden die Empfehlungen in ihren Beratungen berücksichtigen.

DIE LINKE/ Die Versorgung muss die ambulant und stationär besser verknüpfen. Wenn sich im stationären Setting Künstlerische Therapieformen bewährt haben, muss die Möglichkeit bestehen, sie auch nach dem Krankenhausaufenthalt zu nutzen. Dafür muss z.B. ein Krankenhaus ambulante Leistungen anbieten können. Wichtig für die Etablierung der Künstlerischen Therapien ist auch die Anerkennung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Aber grundsätzlich andere Herangehensweisen haben es schwer, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) positiv bewertet zu werden. Da spielen auch Partikularinteressen der beteiligten Bänke im G-BA eine Rolle. Hier wollen wir der Patientenvertretung mehr Mitentscheidungsrechte einräumen und so die Versorgungsqualität stärken.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Neben den ohnehin bestehenden im SGB V enthaltenen Erprobungsregelungen für neue Therapien (im stationären Bereich) kommt auch die Förderung im Rahmen der Gesundheitsforschung des Bundes in Betracht.

SPD/ Während in der stationären Behandlung sowohl im Bereich der akuten als auch der rehabilitativen Behandlungen künstlerische Therapien eingesetzt und zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden, ist das im ambulanten Bereich bisher kaum der Fall. Das bisherige Nebeneinander von Erlaubnis- und Verbotsvorbehalt im ambulanten und stationären Bereich ist nur noch schwer zu rechtfertigen. Maßstab für die Abrechenbarkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sollte aus unserer Sicht sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich vielmehr die Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgungsqualität sein. Warum ein kleines Kreiskrankenhaus hochkomplexe neue Verfahren anbieten darf, während das einer kardiologischen Schwerpunktpraxis untersagt sein sollte, ist nicht nachvollziehbar. Ebenso ist nicht zu erklären, warum Musiktherapie in der stationären Reha eingesetzt werden kann, in der ambulanten Behandlung aber nicht. Unabhängig vom Versorgungsbereich sollten grundsätzlich evidenzbasierte Qualitätsindikatoren formuliert werden, die erfüllt sein müssen, damit bestimmte Leistungen erbracht werden dürfen.

CDU CSU/ CDU und CSU werden prüfen, mit welchen geeigneten Evaluationsprojekten die Künstlerische Therapien unterstützt werden kann.

DIE LINKE/ Wie bereits weiter oben geschrieben würden wir hier die Finanzierung von Studien unterstützen. Diese Studien sollten zwar die Wirksamkeit als Untersuchungsgegenstand im Fokus haben, weil das aus unserer Sicht das wesentliche Argument ist. Da bei gewissen Erkrankungen aber Verschlimmerungen mit Aussicht auf eine teure Therapie zu befürchten ist, könnte auch die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit spannende Erkenntnisse liefern.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Wir GRÜNE schließen uns der Empfehlung der Autor*innen des IQWiG- HTAs zu Musiktherapien an, die insbesondere dafür plädieren, das Berufsbild und die Ausbildung der Musiktherapeuten gesetzlich zu regeln, um eine einheitliche Qualität der Behandlung sicherzustellen. Um die Berufsfindung insgesamt systematischer zu gestalten, wollen wir in Anlehnung an den Wissenschaftsrat einen Gesundheitsberufsrat.

SPD/ Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt. Für einige Berufe gibt es nicht einmal einheitliche oder geschützte Berufsbezeichnungen. Bei den staatlich geregelten Berufen gibt es Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Länder Berufe dann regeln dürfen, wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Der Bund darf nur die sogenannte Erstzulassung zum Beruf regeln. Fort- oder Weiterbildungsregelungen sind daher Aufgabe der Länder. Die Regelungen zur Ausbildung künstlerische Therapeuten werden im Rahmen von internen Vorschriften der Lehrgangsträger festgelegt. Daneben gibt es zusätzlich die Möglichkeit an Hochschulen zu studieren.

CDU CSU/ Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einem Gutachten Musiktherapie als eine „neue Profession“ bezeichnet, die weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Beruf zuzuordnen sei. Dies gilt auch für Künstlerische Therapie. Die weitere Entwicklung von Musik-, Tanz- und Kunsttherapie sowie eine berufsrechtliche Regelung sehen CDU und CSU als Aufgabe der Selbstverwaltung und werden diesen Prozess eng begleiten.

DIE LINKE/ So bunt wie derzeit die kunsttherapeutische Ausbildungslandschaft ist, ist von Ausbildung bis Master vieles vorstellbar. Wie bei allen Gesundheitsberufen zählt für uns der beste Erfolg für die Patient.innen. Wichtig scheint uns, dass medizinisches Wissen und Elemente von Public Health neben den Kernbereichen gelehrt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/ Die Teilhabe aller Menschen an Kunst und Kultur ist aus kulturpolitischer Perspektive zweifellos sehr wichtig. Gleichwohl halten wir GRÜNE auch daran fest, dass für die Aufnahme von Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ein Nachweis eines medizinisch- therapeutischen Nutzens für die Patient*innen notwendig ist. Sollte dieser Nachweis erbracht werden, spricht aus unserer Sicht nichts gegen die Aufnahme von Leistungen.

SPD/ Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. (Die SPD vertritt die Auffassung, dass die medizinischen Fachgesellschaften in Leitlinien formulieren sollten, welche Therapieansätze zu einer evidenzbasierten und qualitativ guten Versorgung bestimmter Krankheiten gehören. Die Leitlinie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit depressiven Störungen, die unter breiter Beteiligung diverser Fachverbände von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) herausgegeben wurde, führt z.B. die künstlerischen Therapien unter den Behandlungsansätzen mit unzureichender Evidenz auf. Es sollte nicht Aufgabe politischer Parteien sein, mangelnde Evidenz durch gesetzliche Maßnahmen zu ersetzen.)

CDU CSU/ Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam, jüngere wie ältere. Der Kampf gegen Einsamkeit ist in unserer älter werdenden Gesellschaft eine große Herausforderung. CDU und CSU werden eine umfassende Strategie gegen Einsamkeit entwickeln, die Antworten darauf gibt, was Alleinstehende brauchen, worauf Vereinsamung zurückgeht, wo es Defizite gibt und wie diesen präventiv begegnet werden kann – in allen Bereichen und auf allen Ebenen. Dazu werden wir die räumliche wie digitale Mobilität fördern. In diese Überlegungen werden wir Entwicklung von Musik-, Tanz- und Kunsttherapie einbeziehen.

DIE LINKE/ Großbritannien ist seit der Anerkennung der Musiktherapie durch die NICE 2009 sicherlich weiter als Deutschland. Wir halten dies für einen guten Vorschlag, wobei aber noch zu klären wäre, ob wirklich die ärztliche Verordnung auf Kassenkosten oder eine entsprechende Kulturförderung, die mannigfaltige kostenfreie Angebote ermöglicht oder aber beides der sinnvollere Weg ist, die Teilhabeangebote denen zu geben, die sie brauchen.

Wir Freie Demokraten wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen an jeder Schule verfügbar sein. Schließlich fordern wir eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, denn die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. Durch die Förderung von psychischer Gesundheit und Prävention wird die Gesellschaft sensibilisiert und Einzelnen kann schnell geholfen werden.

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die Freien Berufe im Gesundheitswesen gestärkt werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer sowie Hebammen und Geburtshelfer müssen in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.

In Bezug auf die Aufnahme der Künstlerischen Therapie in die ambulante Versorgung, die sektorenübergreifende Versorgung mit Künstlerischen Therapien und die Implementierung der Künstlerischen Therapie in eine ressourcen- und kulturorientierte Gesundheitsversorgung, ist es unserer Auffassung nach nicht Aufgabe der Politik diese Punkte umzusetzen. Hierzu gibt es die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem, wie etwa Fachgesellschaften oder den Gemeinsamen Bundesausschuss, die für die Umsetzung in die Praxis zuständig sind.

Die vollständige Ansicht der von den Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU CSU, DIE LINKE und FDP eingegangenen Antworten auf die acht Fragen der Wahlprüfsteine, sowie die Rückschlüsse, die die BAG KT zu den Antworten formuliert hat, finden Sie hier im pdf.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V. (BAG KT) setzt sich für mehr Sichtbarkeit, Professionalisierung und Qualitätssicherung der Künstlerischen Therapien (Kunst-, Musik-, Tanz-, Theatertherapie u.a.) im deutschen Gesundheitswesen ein. Die neun in der BAG KT organisierten Berufs- und Fachverbände vertreten über 4000 Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten deutschlandweit.

Weitere Informationen unter https://bagkt.de.

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