Positionspapier BAG KT 2021

Positionspapier 2021 – BAG Künstlerische Therapien

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Vorwort

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) setzt sich gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden (9 Berufsverbände und Fachgesellschaften für Künstlerische Therapien) für die Belange von Patientinnen und Patienten ein, die von Künstlerischen Therapien profitieren können. Hierfür sind Regelungen notwendig, die diese Verfahren im deutschen Gesundheitswesen strukturell und finanziell verankern.

Dieses Positionspapier richtet sich an den Gesetzgeber und die im Bundestag vertretenen Fraktionen, den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, das Bundesministerium für Gesundheit, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), an wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften, Medien und die Öffentlichkeit. Es informiert über den Regelungsbedarf des Berufs der Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten.

Beatrix Evers-Grewe
Erste Vorsitzende BAG KT)

Anna Raettig
Zweite Vorsitzende BAG KT

Prof. Dr. Lutz Neugebauer
AG Berufsrechtliche Regelung

Das vollständige POSITIONSPAPIER (Stand September 2021) mit Hintergrundinformationen gibt es hier als pdf zum Download (21 Seiten).

Positionspapier: Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen

1. Künstlerische Therapeut:innen (KT) sind ein neuer Beruf im Gesundheitswesen mit Versorgungsrelevanz

Mit den Künstlerischen Therapien haben sich neben geregelten Heilberufen mit Approbation und Gesundheitsfachberufen in den vergangenen Jahrzehnten Künstlerische Therapeut:innen als neue Berufsgruppe etabliert. Zur Verankerung des neuen Berufs braucht es deshalb für alle Sektoren des Gesundheitswesens gesetzliche Regelungen.

2. Patient:innen haben Anspruch auf qualitativ hochwertige Versorgung und brauchen den Schutz des Gesetzgebers

Jede Form von Kunsterlebnis und Kunstausübung fördert die Gesundheit und die persönliche Entwicklung. Erst durch fachlich qualifiziert ausgebildete Therapeut:innen werden Musik, Bildende und Darstellende Kunst zu Künstlerischen Therapien. Erst eine gesetzliche Regulierung des Berufes auf der Grundlage bestehender, zertifizierter Ausbildungen an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen oder gleichwertigen privaten Ausbildungsinstituten schützt die Berufsbezeichnung Künstlerischer Therapeut:innen. Nur sie gewährleistet eine qualitätsgesicherte Behandlung und gibt den Patient:innen Schutz.

3. Die Politik muss die Zukunft mit den Künstlerischen Therapien gestalten

Beim Gesetzgeber und beim G-BA bestehen Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeit
für die erforderlichen Regelungen des Berufes der Künstlerischen Therapeut:
innen. Aus Sicht der BAG KT muss dringend die Klärung der Zuständigkeit und der Reihenfolge der erforderlichen Maßnahmen erfolgen, die eine patient:innenorientierte
Regelung in der nächsten Legislaturperiode ermöglichen.

4. Entscheidungsträger:innen müssen die evidenzbasierten Nachweise der Künstlerischen Therapien in politische Handlungen umsetzen

National und international liegen zahlreiche wissenschaftliche Belege für Wirkung und Nutzen der Künstlerischen Therapien vor. Die in den vergangenen Jahrzehnten erarbeitete Studienlage muss endlich berücksichtigt werden.

5. Künstlerische Therapeut:innen brauchen eine geschützte Berufsbezeichnung

Seit über vier Jahrzehnten gibt es Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüsse sowie entsprechend strukturierte Angebote privater Anbieter, die im Rahmen der BAG KT qualitätsgesichert sind. Die Wirksamkeit Künstlerischer Therapien in der ambulanten und stationären Versorgung ist gut untersucht. Bisher hat der Gesetzgeber es versäumt, die Berufsbezeichnungen Künstlerischer Therapeut:innen aus den Fachrichtungen Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie etc. zu schützen. Die Folge ist ein »Wildwuchs« unseriöser Aus- und Weiterbildungsanbieter, deren Angebote die hohen Anforderungen an die professionelle Ausbildung qualifizierter Künstlerischen Therapeut:innen nicht erfüllen.

6. Die Finanzierung von Künstlerischen Therapien muss gesichert werden

Die Finanzierung der Leistungserbringung muss für alle Sektoren des Gesundheitswesens bundeseinheitlich geregelt werden. Im stationären Bereich gibt es keine einheitlichen Vergütungsregelungen; im ambulanten Bereich fehlt diese Regelung vollständig. Die BAG KT fordert einheitliche Vergütung aller Leistungen, die analog zur Psychotherapie sein kann.

7. Forschung muss finanziert werden

Eine zukunftsorientierte Forschungsförderung muss in Kooperation der zuständigen Bereiche erfolgen und anwendungsbezogene, praxisorientierte und wissenschaftliche Vorhaben ausreichend finanzieren. Die Strukturen einer solchen Förderung müssen in den entsprechenden Ressorts nachhaltig verankert werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien fordert die gesundheitspolitischen Entscheidungsträger:innen auf, diese Thesen umzusetzen, um allen Patient:innen einen bedarfsgerechten Zugang zu ermöglichen und zu sichern.

Redaktion

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