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Pressemeldung: Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen – jetzt.

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Berlin, 26. Oktober 2021

Mit einem Positionspapier informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) – der Dachverband der Berufs- und Fachverbände – über den dringlichen Regelungsbedarf des Berufs. Die Politik ist aufgefordert, einen sektorenübergreifenden, bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu Künstlerischen Therapien zu ermöglichen.

Im Positionspapier der BAG KT „Integration Künstlerischer Therapien in das Gesundheitswesen“ appellieren neun Berufsverbände und Fachgesellschaften an die Politik, den Beruf der Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten für alle Sektoren des Gesundheitswesens gesetzlich zu verankern. Damit soll der Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung durch fachlich qualifiziert ausgebildetes Personal in den Bereichen Kunst-, Theater-, Tanz- und Musiktherapie betont werden.

„Nur eine Definition der neuen Berufe und eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage bestehender anerkannter und zertifizierter Ausbildungen kann den Schutz von Patientinnen und Patienten sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich sicherstellen“,

erklärt die Vorsitzende der BAG KT, Beatrix Evers-Grewe. „Wir brauchen eine geschützte Berufsbezeichnung aufgrund akademischer wie privatrechtlicher Ausbildungsangebote, die im Rahmen der BAG KT seit Jahren qualitätsgesichert sind“.

„Wir wissen, dass der ‚Wildwuchs‘ unseriöser Aus- und Weiterbildungsanbieter die Unsicherheit der Patientinnen und Patienten verstärkt“,

ergänzt der Vorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, Prof. Dr. Lutz Neugebauer. Deshalb brauche es einen gesetzlichen Rahmen. „Die Unklarheiten in der Zuständigkeit zwischen Ministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) müssen in der neuen Legislaturperiode endlich aufgelöst werden. Den Regelungsbedarf weiter zu verschleppen, wird der Tragweite der Situation nicht gerecht“, so Neugebauer. Für ihn gilt:

„Die Politik lässt Patientinnen und Patienten mit ihrem Leidensdruck im Stich.“

Im 7-Punkte Positionspapier der BAG KT erklären die Vertreterinnen und Vertreter der Künstlerischen Therapien (KT) die Erwartung, dass sich an die zahlreichen internationalen wie nationalen wissenschaftlichen Nachweise zu den KT jetzt auch eine politische Umsetzung anschließe.

„Der evidenzbasierte Einsatz ist in vielen medizinischen Leitlinien dargelegt. Dennoch braucht es auch weiter eine zukunftsorientierte Forschungsförderung, die mit einer berufsrechtlichen Regelung erleichtert wird“,

bekräftigt Prof. Johannes Junker, Studiendekan Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. „Wir wollen in der Versorgung erreichen, dass die Einrichtungen des Gesundheitswesens sektorenübergreifend stärker als bisher miteinander kooperieren können. Ein guter Zugang zu Künstlerischen Therapien muss auch für diejenigen möglich werden, die aufgrund ihrer soziökonomischen Situation bisher benachteiligt sind“, so Junker weiter.

Deshalb fordert der Dachverband der Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung der Leistungserbringung für alle Sektoren des Gesundheitswesens. Die sieben Forderungen der BAG KT werden mit weiteren Informationen untermauert und ausführlich begründet.

Das Positionspapier versteht die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien als einen Vorschlag für eine Integration der Künstlerischen Therapien in das Gesundheitswesen. Damit könnte den vorliegenden Einschätzungen renommierter Institutionen Rechnung getragen werden, die seit einiger Zeit einen erleichterten Zugang zur Versorgung mit Künstlerischen Therapien empfehlen – in präventiven, akuten und rehabilitativen Bereichen. Vgl. dazu den Abschlussbericht Runder Tisch sexueller Kindesmissbrauch, beschlossen am 30.11.2011; die WHO‐Studie vom 13.11.2019 „What is the evidence on the role of the arts in improving health and well‐being? A scoping review.” (Health Evidence Network synthesis report 67); sowie den Themencheck Medizin des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) vom Juli 2019 „HTA 17‐02“.

Das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien finden Sie auf der Homepage der BAG KT.

Die Pressemeldung können Sie als pdf herunterladen!

Ansprechpartnerin:

Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien
Beatrix Evers-Grewe (Vorsitzende)
Telefon: 0171 4109805
info@bagkt.de
www.bagkt.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT)

ist die Dachorganisation der (neun) Verbände und Fachgesellschaften aus Musik-, Tanz-, Theater- und
Kunsttherapie. Die BAG KT war beteiligt an der Entstehung vieler medizinischer S3-Leitlinien, in denen nun
Künstlerische Therapien aufgrund der vorhandenen Evidenz berücksichtigt sind. Mit ihren Aktivitäten zielt die BAG
KT auf die Integration der künstlerischen Therapien in alle Sektoren des Gesundheitswesens unter Sicherstellung
des Patient.innenschutzes. Erarbeitet wurden ein „Berufsbild Künstlerische Therapeutin/Künstlerischer Therapeut“
und der Entwurf einer Berufsordnung, beides wichtige Bausteine für eine gesetzliche Regelung des Berufes.

 

 

 

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