Die Coronakrise betrifft nahezu alle Freischaffenden und Künstler in ihrer finanziellen Situation. Verdienstausfall, Unsicherheit darüber, wann und inwieweit sich die Situation wieder stabilisiert, und bei einer Ausgangssperre möglicherweise Totalausfall von Aufträgen in privater Praxis werden auch viele Musiktherapeut*innen in wirtschaftliche Bedrängnis bringen. Auch für Angestellte kann es Veränderungen geben, etwa im Falle einer Quarantänemaßnahme.
Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft erhält derzeit viele Tipps und Links. Diese stellen wir hier für unsere Mitglieder und alle betroffenen Kollegen gesammelt zur Verfügung.
Schauen Sie immer wieder einmal bei diesen Beitrag vorbei. Er wird regelmäßig aktualisiert werden.
Informationen zum Infektionsrisiko beim Chorsingen (viele unserer Mitglieder sind in ihrer Freizeit als ChorleiterInnen aktiv)
In einem ausführlichen Artikel auf MedScape vom 27.05.2020 wird auf das von Expertenseite als sehr hoch eingeschätzte Risiko einer Covid-19-Infektion beim gemeinsamen Chorsingen hingewiesen. Hier können Sie den gesamten Beitrag lesen.
Auch auf der Seite des Chorverbandes Nordrhein-Westfalen ist eine laufende Ergänzung zur “Stellungnahme zum schrittweisen Wiedereinstieg in den Chorprobenbetrieb…” unter Berücksichtigung der aktuellen Situation hinterlegt, die alle von der Politik vorgegebenen Regeln auflistet. Leider wird es wohl in der Realität darauf hinauslaufen, dass ein regulärer Probenbetrieb auch weiterhin nicht zu realisieren ist, denn die Bedingungen (beim Singen ein Abstand von 3 Metern zwischen Personen und von 6 Metern in Ausstoßrichtung sowie eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person) dürften für die meisten Chöre nicht einzuhalten sein.
Update der Risikoeinschätzung der Musikhochschule Freiburg
Ergänzung Einschätzung der Bundeswehr Universität München
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen einer Videosprechstunde
Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet neben einer sehr informativen Praxis-Info zu Corona auch eine Praxis-Info zu allen Fragen rund um die Videosprechstunde an, an der sich auch Musiktherapeut*innen orientieren können. Auf der Webseite des health innovation hub des Bundesministeriums für Gesundheit findet sich eine Liste lizensierter Anbieter, die die besonderen Ansprüche in Punkto technische Sicherheit und Datenschutz erfüllen, und auch gleich die Kosten für diese technischen Lösungen, scrollen Sie hierfür recht weit nach unten auf der Seite.
Petition
- #WIRSINDUNVERZICHTBAR Unter diesem Hashtag läuft eine Initiative von ver.di, in der es darum geht, die Bedingungen für Soziale Arbeit abzusichern und zu verbessern.
In einem Offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen fordert ver.di, die Soziale Arbeit in der Corona-Krise entsprechend ihrer wichtigen Bedeutung zu berücksichtigen. Soziale Arbeit muss weiterhin vollumfänglich und nachhaltig finanziert werden – Kurzarbeit darf es nur in absoluten Ausnahmefällen geben! Neben dem Gesundheitsschutz sind die Aufrechterhaltung und Pflege der zwischenmenschlichen Beziehungen, die konkrete Hilfe, Beratung und Betreuung im Einzelfall die wichtigsten Aufgaben, die es jetzt zu bewältigen gilt. Hier geht’s zur Online-Unterzeichnung: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/offener-brief - Die Petition “Hilfen für Freiberufler und Künstler während des Corona-Shutdowns”, gerichtet an Bundesfinanzminister Olaf Scholz, startete am 11. März und lief bis 22. April 2020: https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2.
- Wer sich an der Petition beteiligt hat, erhält automatisch Updates per email, die auch unter dem Link eingestellt sind, inklusive eines Videos. Mit 289.314 Stimmen haben die Petition 96% der angestrebten 300.000 Betroffenen unterzeichnet (06.05.2020).
Weitere Links zu finanziellen Hilfen
- Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit gibt es eine FAQs-Seite zur Grundsicherung. Bei Personen, die ihren Antrag vor dem 30.06.2020 stellen, “entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung” (06.05.2020).
- Die Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums informiert hier über die Corona-Soforthilfen und die zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern (06.05.2020).
- Die Gewerkschaft ver.di informiert auf ihrer Homepage in einem Corona-Infopool zu Vorschlägen an die Politik und zu FAQs für Solo-Selbstständige (07.04.2020).
- Für Angestellte sind ebenfalls bei ver.di wichtige Informationen übersichtlich zusammengestellt, hier ein Link zu der Seite “Aktuelles zur Corona-Pandemie” aus dem Bezirk Augsburg (07.04.2020).
- Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. stellt wichtige Informationen bereit, darunter zu “Corona, Praxisausfall, Praxisschließung und Quarantäne” (24. März 2020).
- Der Blog der Neuen Musikzeitung hat ausführliche Informationen, Links zum täglichen Newsletter und mehr in einem Beitrag vom 23. März 2020 zusammengestellt.
- Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) informiert auf seiner Homepage ausführlich zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Förder- und Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Entschädigungen bei Quarantäne.
- Einen sehr nützlichen Überblick zu diversen Fonds und Hilfsprogrammen bietet dieser Artikel vom 18. März 2020 ‘Ein Überblick über Soforthilfen‘ auf dem Blog des VAN Web-Magazins für Klassische Musik.
Hilfe für Familien
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf seiner Homepage eine Seite mit Informationen zu Hilfsangeboten, FAQs u.v.m. in der Corona-Pandemie zusammengestellt. Darunter eine eigene Unterseite zum Kinderzuschlag (06.05.2020).
Informationen des Deutschen Kulturrats
- Der Deutsche Kulturrat gibt seit 16. März 2020 einen Corona-Newsletter heraus. Dort sind viele weitere Links und Pressemeldungen zu finden. Hier kann man sich für zukünftige Newsletter des Deutschen Kulturrats inklusive Corona-Newsletter eintragen.
- Alle Pressemeldungen des Deutschen Kulturrats sowie weitere Informationen zur Corona-Pandemie sind hier zusammengestellt.
Stand: 27. Mai 2020
Header-Bild: Pixabay
Dieser Beitrag hat 4 Kommentare
Liebe Bettina Eichmanns,
vielen Dank für die Infos!
Folgendes kann ich ergänzen:
– In Bezug auf Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz IfSG im Falle eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne ist zu beachten:
“Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall.”
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php)
– Links zum Schutzschirm für Berliner Unternehmen und Arbeitsplätze (Soforthilfe II vom 19.3.)/
Notfallfonds für kleine Unternehmen (incl. Solo-Selbständige):
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php
https://www.berlin.de/sen/web/corona/
Auch die Bundesregierung will einen entsprechenden Fonds einrichten!
Liebe Claudia Steinert, vielen Dank aus der Redaktion für die vielen nützlichen Ergänzungen!
Aus dem aktuellen ver.di Mitgliederbrief für Selbständige:
“…Das Soforthilfe-Programm sieht für Solo-Selbstständige (in Ergänzung zu den Länderprogrammen) nicht zurückzahlbare Einmalzahlungen für drei Monate und bis zu 9.000 Euro vor, die allerdings in der Steuererklärung 2020 auftauchen müssen. Damit sollen die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller*innen abgefedert und akute durchlaufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten entstandene Liquiditätsengpässe überbrückt werden. (Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für weitere zwei Monate eingesetzt werden.)
Dieses Pandemie-Überbrückungsgeld ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: Der Schadensfall muss nach dem 11. März eingetreten sein und das Unternehmen darf vor dem März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Wie und über wen die Antragstellung laufen soll, ist bislang nur in Eckpunkten bekannt: Sie soll möglichst elektronisch erfolgen, die Bearbeitung, Auszahlung und ggfs. die Rückforderung der Mittel soll durch Länder/Kommunen bearbeitet werden. Die Existenzbedrohung bzw. der Liquiditätsengpass müssen glaubhaft gemacht („versichert“) werden.
Das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARSCoV2: Der so betitelte Gesetzentwurf (kurz: Sozialschutzpaket) setzt auf die Hartz-IV-Gesetzgebung auf. Allerdings soll alles schneller und unbürokratischer ablaufen und niemand soll sich „nackig machen“ müssen. So soll bei Anträgen, die bis zum 30. Juni – mit Verlängerungsoption bis Jahresende – aufgrund von Ausfällen durch die Corona-Krise gestellt werden, die Vermögensprüfung weitgehend entfallen („es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“) und für sechs Monate sollen ohne Prüfung der “Angemessenheit” der Wohnung deren Miete und Heizkosten sowie die Krankenversicherungsbeiträge übernommen werden können. Hinzu kommt die „Grundsicherung“ von derzeit 432 Euro.
Die Miete: Kündigungen der eigenen Wohnung werden befristet verboten, wenn aufgrund von Einkommensausfällen in Folge der Corona-Krise die Miete nicht mehr bezahlt werden kann. Vom 1. April 2020 bis Ende Juni 2020 ausgebliebene Miete darf nicht zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen – bei Bedarf soll diese Regelung bis Ende September 2020 und darüber hinaus erfolgen können. Die Miete muss den Vermietern bis Ende Juni 2022 nachgezahlt werden.
Das Notfallkit für Eltern: Wie weit die folgende Regelung auch für Selbstständige gelten werden, wissen wir derzeit noch nicht: Für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können oder Einkommensausfälle haben, soll zum Kinderzuschlag ein Notfallzuschlag hinzukommen. Als Berechnungsgrundlage wird der letzte Einkommensmonat herangezogen. Bei einem Einkommenseinbruch gegenüber dem Vormonat werden bis zu 2.016 Euro gewährt. Ob ein Anspruch besteht, soll online überprüft werden können, dort kann auch direkt der Antrag gestellt werden.
Wir gehen davon aus, dass sich im Gesetzgebungsverfahren an diesen Grundzügen nichts Weltbewegendes mehr ändern wird. – Alle Aktualisierungen sowie Tipps zum Umgang mit der Krise, etwa zur Senkung Steuern und Sozialversicherungskosten findest Du immer aktuell in der FAQ, die auf unserer Website https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool verlinkt ist…”
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Patchwork-Musiktherapeutin in Bayern (klinische Anstellung mit 50% und damit “haupterwerblich”) und soloselbständige Freiberuflerin im Nebenerwerb (Praxisführung) musste ich dieser Tage realisieren, dass die Soforthilfeprogramme für Soloselbständige und Freiberufler sich nur auf GEWERBETREIBENDE IM VOLL- ODER NEBENERWERB oder auf FREIBERUFLER IM VOLLERWERB beziehen. Ich wähne mich mit meiner Arbeitssituation nicht alleine und wäre interessiert daran, zu erfahren, ob weitere Kolleginnen und Kollegen in nebenerwerblicher musiktherapeutischer Selbständigkeit leer ausgehen. Gegebenenfalls könnte eine Petition politische Aufmerksamkeit für unsere Situation erreichen. Gibts Unterstützer?? Bleibt gesund!