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Stellungnahme der DMtG zur Personal-
richtlinie in Psychiatrie und Psychosomatik

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Als Mitwirkende im Stellungnahmeverfahren zu neuen Personalrichtlinie ist es mir ein Anliegen, hier die Kritikpunkte an der neuen Gesetzgebung aus musiktherapeutischer Sicht zusammenzufassen. Lesen Sie nachfolgend die Stellungnahme der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, für die ich als Mandatsträgerin umfassend in das Thema involviert war.

v.l.n.r.: Birthe Hucke (DVE), Simone Maier-Hahnemann Beatrix Evers-Grewe (beide DMtG), Mareike Schültje (WFKT) bei der Anhörung zur Personalleitlinie im g-BA
v.l.n.r.: Birthe Hucke (DVE), Simone Maier-Hahnemann Beatrix Evers-Grewe (beide DMtG), Mareike Schültje (WFKT) bei der Anhörung im g-BA

Stellungnahme der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft zur Erstfassung einer Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Psychosoziale Therapien bleiben unberücksichtigt

Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sind wichtige Arbeitsfelder für Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die spezifischen Möglichkeiten der Kunst-, Musik, Tanz und Theatertherapie, die diese besonders für verbal nicht gut erreichbare Patient*innen bieten, wesentlich weiterentwickelt. Die Behandlung mit künstlerischen Mitteln und Prozessen konnte ihre spezifische Wirkung in zahlreichen Studien belegen und wurde deshalb auch in relevanten Leitlinien verankert. Parallel entwickelten sich auch Ausbildungen und qualitätssichernde Aktivitäten der Berufs- und Fachverbände, so dass heute eine flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten sichergestellt ist.

Vom Richtlinienentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Personalausstattung in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik erwartete schon vor der hinausgeschobenen Veröffentlichung des Textes niemand mehr die in vielfältigen Stellungnahmen vorgeschlagenen Verbesserungen. Für Künstlerische Therapien, andere Fachtherapien und Sozialdienste wurde aber über die allgemein kritisierten Punkte hinaus jegliche Verbesserung verhindert. Die Orientierung an AWMF- Leitlinien (z. B. S3-Leitlinie Psychosoziale Therapie für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen) erfordert eine deutliche Anpassung der Personalressourcen und ist mit der verabschiedeten Richtlinie nicht zu realisieren.

Wie in anderen Berufsgruppen sind auch in den Fachtherapien und der Sozialen Arbeit die fachlichen Entwicklungen seit der Festlegung der ehemaligen Psych-PV vor 30 Jahren vorangeschritten, die für eine verbesserte Versorgungsqualität in den Kliniken sorgen. Es ist daher weder nachvollziehbar noch fachlich erklärbar, warum die Personalzahlen und Regelaufgaben in diesen Berufsgruppen unverändert übernommen wurden.

Keine eigenen Personalvorgaben für Künstlerische Therapie – getrennt von Ergotherapie

Darüber hinaus hatten die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft und die Wissenschaftliche Fachgesellschaft für Künstlerische Therapien die Aufnahme einer eigenen Vorgabe für Personal der Künstlerischen Therapien (getrennt von der Ergotherapie) empfohlen. Auch der Deutsche Verband der Ergotherapeuten hatte eine entsprechende Empfehlung abgegeben. In der nun veröffentlichten neuen Richtlinie bleibt die kritisierte Zusammenlegung der beiden Berufsgruppen weiter erhalten, ergänzt um eine Öffnung für weitere unter der Überschrift „Spezialtherapien“. Damit wird ohne sachgerechte Empfehlung jegliche Personalentscheidungen bzgl. dieser Berufsgruppen den zufällig in einzelnen Kliniken vorliegenden Gegebenheiten überlassen. Im Gegensatz dazu sind für Bewegungstherapie und Sozialdienste eigene Personalvorgaben in der neuen Richtlinie enthalten.

Abgesehen von der fehlenden Orientierung an Vorgaben ist der gewählte Begriff „Spezialtherapien“ ungeeignet und bereits innerhalb der Richtlinie in unterschiedlichen Definitionen verwendet. Damit wird Verwirrung geschaffen, statt für eine zeitgemäße Patientenversorgung klare Vorgaben zu erarbeiten.

Düstere Aussichten

Sollte der G-BA auch bei der vorgesehenen Evaluation und Weiterentwicklung der Richtlinie weiterhin Fachkräfte für Fachtherapien und Soziale Arbeit ausschließen, so ist vorhersehbar, dass den Patient*innen weiterhin ein erheblicher Teil der aktuell verfügbaren und in Leitlinien vorgesehenen Behandlungsmöglichkeiten vorenthalten bleiben. Die zum Beispiel in der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ beschriebenen Tätigkeiten in den Bereichen der Künstlerischen Therapien, der Ergotherapie, der Bewegungstherapie und der Sozialen Arbeit finden sich in den aus der alten Psych-PV übernommenen Regelaufgaben nicht wieder und sind offensichtlich auch in den nun festgelegten Minutenwerten nicht berücksichtigt. Wie unter diesen Rahmenbedingungen leitliniengerechte Behandlung in diesem Bereich geleistet werden soll ist nicht erkennbar.

So sehr auch wir die Anhebung der Zeiten für Psychotherapie begrüßen: die Entwicklung der vergangenen 30 Jahre für andere Berufsgruppen zu ignorieren, zeugt nicht von sorgfältigem Erheben der entsprechenden Grundlagen und weckt den Verdacht einer Klientelpolitik, die Fachlichkeit eher nachrangig berücksichtigt. Die Richtlinie verhindert somit eine fachliche Weiterentwicklung der Psychiatrie und Psychosomatik in einem multiprofessionellen und am Bedarf der Patient*innen orientierten Sinne und verschärft die prekäre Versorgungssituation für psychisch Kranke und deren Angehörige.

Fazit

Es ist aus unserer Sicht mehr als bedauerlich, dass ein derartig aufwändiges Verfahren wie die Erarbeitung der Richtlinie durch den entsprechenden Unterausschuss des G-BA zu so inkonsistenten, auch durch Hinweise in Stellungnahmen der entsprechenden Fachgesellschaften nicht korrigierten, Ergebnissen führen kann.

Als Fachgesellschaft bedauern wir sehr, dass die jetzt beschlossene PPP-RL für die Patientinnen und Patienten bzgl. der Künstlerischen Therapien nicht nur zu keinen Verbesserungen, sondern de facto zu Verschlechterungen führen wird. Die Politik ist aufgefordert, hier rasch zu handeln und ein Umsteuern mit dem Ziel einer modernen und leitliniengerechten Behandlung unter Berücksichtigung handlungsorientierter Therapien sowie Teilhabe und Gesundheitskompetenz zu ermöglichen.

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Auch andere Fachgesellschaften, die sich im Rahmen eines Stellungnahmeverfahrens und einer mündlichen Anhörung für Verbesserungen des vorgelegten Entwurfs eingesetzt haben, legten inzwischen ihre Positionen zur neuen Richtlinie vor. Wir stellen Sie hier zur Verfügung:

Stellungnahme des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE)

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)

Passend zum umfassenden Protest der Branche hat der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) eine Petition im Bundestag eingereicht. Der Gesetzgeber soll Maßnahmen für ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen beschließen. Denn: „Eine ausreichende Zahl von qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für eine moderne psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung unverzichtbar. Die aktuellen Regelungen zur Personalbemessung und Finanzierung in den Kliniken sind fast 30 Jahre alt. Sie können eine Behandlung, die den modernen fachlichen und ethischen Erfordernissen entspricht, nicht mehr sicherstellen.“ (Auszug aus dem Petitionstext)

Das Ziel: 50.000 Unterschriften bis zum 24.12.2019.

Jetzt Petition online unterzeichnen!

Die Stellungnahme der DMtG steht als pdf auf unserer Homepage unter Presse zur Verfügung. Hier der Link dazu.

Unsere Autorin Beatrix Evers-Grewe ist Leiterin der Therapeutischen Dienste des LVR Klinikums Essen, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT), Beisitzerin im Vorstand der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, sowie Mitglied im Vorstand der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Künstlerische Therapien.

Beatrix Evers-Grewe

Beatrix Evers-Grewe

Beatrix Evers-Grewe ist Leiterin der Therapeutischen Dienste des LVR Klinikums Essen, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT), Beisitzerin im Vorstand der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, sowie Mitglied im Vorstand der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Künstlerische Therapien.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Redaktion

    Mit 54.134 Unterschriften übertraf diese auch von der DMtG unterstützte PETITION des “Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen” (BApK) für mehr Personal in psychiatrischen Einrichtungen mit überwältigender Resonanz das erforderliche Unterschriftenquorum!

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