Finanzierung für neue Musiktherapie-Stellen in Österreich

Finanzierungs­quellen für neue Musiktherapie-Stellen – ein Bericht aus Österreich

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Die Berufsgruppe der Musiktherapeut.innen in Österreich ist klein – dafür sind sie sehr gut miteinander vernetzt. Es gibt gegenseitige Unterstützung, und offene Stellen werden dadurch gut kommuniziert. Als Musiktherapeutin habe ich während meiner Ausbildung schon früh festgestellt, dass Musiktherapiestellen rar sind. Doch abgesehen vom Mangel an Stellen ist deren Finanzierung für viele Institutionen schwierig, wenn sie die Kosten nicht an die Klient.innen weitergegeben möchten.

Wenn Institutionen nicht zufällig eine der wenigen Sondervereinbarungen mit Land oder Bund hat, bedeutet das, dass sie nicht über die Möglichkeit der Rückverrechenbarkeit mit den Krankenkassen verfügen. Dann müssen Klient.innen die gesamten Kosten ihrer Therapie selbst tragen.

Das österreichische Musiktherapie-Gesetz legt fest, dass mitverantwortlich arbeitende Musiktherapeut.innen – also Musiktherapeut.innen mit BA-Abschluss – nur im Angestelltenverhältnis arbeiten dürfen. Ein Anstellungsverhältnis ist nur unter ärztlicher oder psychotherapeutischer Leitung erlaubt. Die Vorgaben des Musiktherapiegesetzes garantieren jedoch die Qualität der Musiktherapie-Angebote.

Es gibt Ärzt.innen und Psychotherapeut.innen, die Musiktherapeut.innen in ihre Praxis aufnehmen und Musiktherapie auf Honorarnotenbasis anbieten möchten – eine Möglichkeit, die sich nur eigenverantwortlichen Musiktherapeut*innen eröffnet. Diese können jedoch per Gesetz  selbstständig arbeiten und sind nicht auf die Integration in andere Institutionen angewiesen.

Welche Möglichkeiten bieten sich also in diesem Fall für mitverantwortliche Musiktherapeut.innen? Ein Beispiel.

Die Leiterinnen eines Primärversorgungszentrums wünschten sich Musiktherapie als Teil ihres ganzheitlichen Angebots. Die Therapien sollten jedoch für die Klient.innen kostenfrei sein. Aufgrund fehlender Übereinkommen mit den Krankenkassen haben die Leiterinnen und ich daher um eine Förderung bei der Stadtregierung angesucht – und letztlich auch bekommen. Das Konzept passte in ein ausgeschriebenes Förderprogramm, wodurch die Abwicklung erheblich erleichtert und beschleunigt wurde. Klingt einfach, aber ohne Eigenmotivation, Überzeugungsarbeit und Kompromissbereitschaft wäre ich nicht zu dieser geförderten Anstellung gekommen.

Meine Arbeit als Musiktherapeutin zeigt mir, wie wichtig dieser Beruf ist. Sie beflügelt meinen Wunsch, dass mehr Menschen von dieser besonderen Therapieform profitieren können. Die Möglichkeit der Rückverrechnung von Musiktherapie mit den österreichischen Krankenkassen würde die Finanzierung und damit die Schaffung neuer Stellen um einiges erleichtern.

 

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Fanny Schuster

Fanny Schuster ist Musiktherapeutin (GraMuTh), Elementare Musikpädagogin und Geigenlehrerin. Nach langjähriger Tätigkeit im musikpädagogischen Setting arbeitet Fanny Schuster jetzt als Musiktherapeutin im Behindertenbereich. Zusätzlich konnte sie eine Stelle in einem Gesundheitszentrum aufbauen, wo sie mit Menschen mit psychischen Problemen arbeitet. Kürzlich konnte sie auch eine neue Stelle in einem Altersheim schaffen. Sie ist eine engagierte Netzwerkerin und hat sich erfolgreich beim Ministerium für eine Präzisierung im österreichischen Berufsgesetz eingesetzt.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Samuel Gracida

    Danke für dein Bericht, Fanny!

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