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Berufsrechtliche Regelung für Künstlerische Therapien – Update 1

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Die Musiktherapie ringt in Deutschland seit vielen Jahren um einen berufsrechtlichen Schutz der Bezeichnung „Musiktherapeut:in“ sowie um eine Form der Anerkennung und Abrechnungsmöglichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dieser Auftrag zieht sich wie ein rotes Band durch die Vorstandsarbeit der DMtG. Aktuell hat sich auf der politischen Ebene eine wichtige Tür für uns geöffnet, die – vorausgesetzt sie führt zum Erfolg – unserem Berufsfeld maßgebliche Änderungen ermöglichen könnte. Darüber möchten wir als Vorstand regelmäßig hier im Blog durch unsere Updates informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) hat einen Entwurf für eine Richtlinie zur Regelung der Künstlerischen Therapien erarbeitet. Die Eckpunkte dieses Richtlinienentwurfs wurden am Parlamentarischen Abend der BAG KT mit Frau Dr. Tanja Machalet (Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, SPD) am 09. Juni 2026 vorgestellt.
  • Ziel ist die Fertigstellung der Richtlinie Künstlerische Therapien bis zum 31.12.2028.
  • Dafür muss der Gesundheitsausschuss des Bundestages den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Erstellung dieser Richtlinie beauftragen.
  • Wie es dazu kam, was das jetzt für die Musiktherapie bedeutet und warum wir die Künstlerischen Therapien regeln wollen, lest ihr in diesem ersten Update.

Ein kurzer Blick in die Vergangenheit – „Runter von der Negativliste“ hin zur berufsrechtlichen Regelung

Der Status Quo der Musiktherapie ist nach wie vor: Trotz guter Forschung und Ausbildung stehen wir als therapeutische Methode auf der sogenannten „Negativliste“, der Anlage 1 zur Heilmittelrichtlinie, einem Verzeichnis von Behandlungsverfahren, deren Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden, da „Wirkung und  Nutzen nicht nachgewiesen sind“. Diese Entscheidung ist 1992 gefallen.

Der Hintergrund ist nicht mehr nachvollziehbar, die Auswirkungen spüren wir als Musiktherapeut:innen jedoch bis heute und sie erschweren unsere Arbeit auf allen Ebenen. Das Ziel der Vorstandsarbeit bestand deshalb lange darin, nach Wegen zu suchen, eine Löschung des Eintrags als „Nichtverordnungsfähiges Heilmittel“ zu erwirken. Dieser Weg hat bis heute nicht zum Erfolg geführt.

Angeregt durch die Erfolge unserer Nachbarkolleg:innen, z.B. in Österreich, verfolgte die DMtG als Vertretungsorgan der Musiktherapeut:innen in Deutschland als paralleles Ziel über lange Zeit eine berufsrechtliche Regelung. Damit würde geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand den Beruf rechtlich ausüben darf (Zugang/Pflichten/Befugnisse). Daran wäre der Schutz unserer Berufsbezeichnung „Musiktherapeut:in“ sowie die Einhaltung von Ausbildungsstandards gekoppelt, die wir mit unseren verbandsinternen Zertifizierungen abbilden. Eine Abrechnung über die Krankenkassen wäre damit jedoch noch nicht gegeben.

Wir gehen den Weg gemeinsam – Die Rolle der Künstlerischen Therapien

Nicht nur die Welt wird globaler und vernetzter, auch der Bereich der Künstlerischen Therapien vernetzt sich zunehmend. Dafür haben sich 2014 zehn Fachverbände für Künstlerische Therapien (u. a. Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapie) zur Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V. (BAG KT) zusammengeschlossen. Die Mitgliedsverbände der BAG KT sichern die Berufsausübung an aktuellen wissenschaftlichen Standard durch eine Anerkennung der Ausbildung und eine kontinuierliche Fortbildungsverpflichtung. Zum Schutz von Patient:innen setzt sich die BAG KT für einen qualitätsgesicherten und geregelten Zugang zu Künstlerischen Therapien im deutschen Gesundheitswesen durch eine berufsrechtliche Verankerung dieser Therapieverfahren ein.

Die Zusammenarbeit der Fachverbände sehen wir aus Vorstandssicht als eine große Chance, die uns durch Empfehlungen aus der Bundespolitik wiederholt bestätigt wurde. Unsere Stimme in der Politik ist damit lauter und die Anzahl der Patient:innen, die wir darüber erreichen, um ein Vielfaches erhöht.

Regelung der Künstlerischen Therapien anhand einer G-BA Richtlinie ist greifbar

Die Mitgliedsverbände der BAG KT, somit auch die DMtG, haben sich nach ausführlicher Beratung mit der Politik und einem spezialisierten Fachanwalt darauf verständigt, einen neuen politischen Weg zu beschreiten: Geführt von der AG Berufsrechtliche Regelung der BAG KT soll eine G-BA Richtlinie zur Regelung der Künstlerischen Therapien bis zum 31.12.2028 auf den Weg gebracht werden.

Eine Richtlinie konkretisiert, wie gesetzliche Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden (Verfahren/ Qualitätsstandards/ Ermessens- oder Auslegungsspielräume). Analog zur Psychotherapie-Richtlinie soll eine eigene Richtlinie für alle Künstlerischen Therapien deren Verfahren, Qualitätsstandards, Ausbildungs- und Abrechnungswesen regeln. Die Richtlinie könnte nach Einschätzung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ohne Gesetzesänderung aufgrund von § 92 Absatz 1 Satz 1 SGB V erlassen werden. Ein Berufsgesetz könnte folgen.

Was bedeutet das jetzt genau?

Wir als DMtG unterstützen die BAG KT in diesem ehrgeizigen Projekt maßgeblich. Als Vorstand räumen wir diesem Vorhaben deshalb während der aktuellen Vorstandsperiode höchste Priorität ein. Am 09. Juni 2026 fand dazu ein Parlamentarischer Abend in Berlin statt, bei dem auch DMtG-Vorstände mit organisiert, präsentiert und diskutiert haben (schaut gern in unseren Social Media-Kanälen auf Instagram und Facebook nach).

Bei diesem Parlamentarischen Abend waren mehrere Politiker:innen, Vorständ:innen und Interessensvertreter:innen anwesend. Insbesondere die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Frau Dr. Tanja Machalet, unterstützt uns bei unserem Vorhaben. An diesem Abend konnte ein Entwurf für eine Richtlinie der Künstlerischen Therapien vorgestellt und somit die Grundlage für eine weitere Diskussion auf höchster Ebene angekurbelt werden. Die nächsten Schritte sind bereits besprochen.

Geschafft haben wir das gemeinsam mit der BAG KT und aufgrund der kontinuierlichen, intensiven Arbeit der vorherigen DMtG-Vorstände. Als rechtliche Unterstützung bis zum Parlamentarischen Abend mandatierte die BAG KT Andreas Propp von der Rechtsanwaltskanzlei Dierks & Company. Er verfügt über 14 Jahre berufliche Erfahrung als Justiziar in der Rechtsabteilung des G-BA und in der Bewertung von Richtlinien einschließlich neuer Verfahren, Methoden und sektoren- und berufsgruppenübergreifenden Versorgungskonzepten.

Was sieht der Richtlinienentwurf bisher vor?

Der Richtlinienentwurf orientiert sich an der Struktur der Richtlinie für Psychotherapie des G-BA, die mit Blick auf die Eigenständigkeit und besondere Charakteristik Künstlerischer Therapien angepasst wird. Damit sollen die Künstlerischen Therapien als geregelte Behandlungsmethoden Einzug in das Versorgungssystem finden. Bestandteile des Richtlinienentwurfs sind nach jetzigem Stand u.a. (die Liste ist nicht vollständig):

  • Behandelbare Krankheiten,
  • Voraussetzungen der Indikationsstellung durch Künstlerische Therapeut:innen auf Grundlage einer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Diagnose,
  • Direktzugang zu Künstlerischen Therapien für Patient:innen,
  • Verfahren, die zur Krankenbehandlung geeignet sind,
  • Erbringung in Form der Einzel- oder Gruppentherapie,
  • Art, Umfang und Durchführung der Behandlung.

Wie geht es jetzt weiter?

Die AG Berufsrechtliche Regelung möchte den eingeschlagenen Weg fortführen und die politische Gunst der Stunde nutzen. Dafür wird aktuell ein strukturiertes Vorgehen erarbeitet und umgesetzt. Benötigt werden weiterhin die Beratung durch RA Andreas Propp sowie die Unterstützung unserer aller Verbandsmitglieder – zur Weitergabe der Informationen, Diskussionen in Freundes- und Bekanntenkreisen, mit den Arbeitgeber:innen und ganz allgemein in der Kommunikation über die neue Entwicklung.

Die Finanzierung des Rechtsanwalts stellt die BAG KT und ihre Mitgliedsverbände vor eine große Herausforderung, für die wir aktuell noch nach Lösungen suchen. Aber auch hier sind wir überzeugt, dass wir als Gemeinschaft viel erreichen und bewegen können. Den langen Atem haben wir als Musiktherapeut:innen schon bewiesen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir gehört werden. In diesem Sinne – lasst uns auf die Pauken hauen!

Wann kommt das nächste Update?

Wir werden euch zukünftig verstärkt auf allen DMtG-Kanälen über die berufspolitischen Entwicklungen informieren. Die Informationen dürfen gern verbreitet und geteilt werden und kommen immer direkt vom DMtG-Vorstand.

Links

Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) – www.musiktherapie.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) – www.bagkt.de

DMtG auf Instragram – www.instragram.com/dmtg_musiktherapie

DMtG auf Facebook – www.facebook.com/dmtgmusiktherapie

Bild von Vorstand der DMTG

Vorstand der DMTG

Der Vorstand der DMtG vertritt die Interessen aller Vereinsmitglieder nach innen und außen. Berufspolitisch ist er intensiv in die Zusammenarbeit mit dem Vorstand der BAG-KT involviert und arbeitet stellvertretend für die Musiktherapie an der Erstellung einer Richtlinie für die Künstlerischen Therapien.

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