Update Berufspolitik – Ohren auf und nachgelesen! Wie im Sondernewsletter vom Juli 2026 angekündigt, möchten wir, der DMtG-Vorstand, euch in Bezug auf unsere berufspolitischen Aktivitäten auf dem Laufenden halten. Dafür haben wir im ersten Sondernewsletter nochmal ein wenig in die Vergangenheit geschaut und aufgezeigt, wie wir zum aktuellen Stand – der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Richtlinie für Künstlerische Therapien – gekommen sind.
Heute gibt’s das nächste Update und soviel sei schon mal vorweggenommen: Langsam wird es aus rechtlicher Sicht inhaltlich komplizierte! Das nehmen wir als gutes Zeichen und möchten euch im Folgenden einen Einblick geben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Arbeitsgruppe der BAG KT hat einen Workshop zum rechtlichen Vorgehen und zur Schaffung der Rahmenbedingungen zu einer Richtlinie für Künstlerische Therapien mit einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt.
- Der gesetzliche Auftrag zur rechtlichen Regelung der Künstlerischen Therapien ist der nächste wichtige Meilenstein, den wir erreichen möchten.
- Der Richtlinienentwurf zur Regelung der Künstlerischen Therapien wird weiterbearbeitet und verdichtet.
- Ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss ist in Planung.
Was ist seit Juli 2026 passiert?
Nach dem erfolgreichen Parlamentarischen Abend haben sich die Vertreter:innen der AG Berufsrechtliche Regelung der BAG KT getroffen. Dazu fand am 24. Juli ein eintägiger Workshop mit der Rechtsanwaltskanzlei Dierks & Company zur Diskussion des rechtlichen Vorgehens und zur Schaffung der Rahmenbedingungen zur Richtlinie für Künstlerische Therapien statt.
Am Workshop beteiligt gewesen sind Tanja Nylander als Vertreterin der Tanztherapie (BTD), Karin Dannecker und Christian Hamberger als Vertretung für die Kunsttherapie (DFKGT), Almut Gulba als Vertretung der Eurythmietherapie (BVHE), Lutz Neugebauer als Vertretung für die Musiktherapie (DMtG) und Beatrix Ewers-Grewe als Vorsitzende der BAG KT.
Ergebnis des Workshops
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags soll sich mit der Regelung der Künstlerischen Therapien befassen und eine gesetzliche Grundlage schaffen, durch die der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen des SGB V die Zuständigkeit und den Auftrag erhält, die Künstlerischen Therapien zu regeln. Dazu könnte ein neuer Paragraf in Form eines Nebensatzes in einen bestehenden Paragrafen im SGB V eingefügt werden. Eine weitere Überlegung aus dem Workshop: Die Künstlerischen Therapeut:innen könnten u.U. eine Befugniserweiterung analog zur Pflege erhalten (zum Nachlesen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121530). Hier könnten sich die Künstlerischen Therapien an ein bereits bestehendes rechtliches Vorgehen andocken. Der gesetzliche Auftrag zur rechtlichen Regelung der Künstlerischen Therapien ist somit der nächste wichtige Meilenstein, den wir erreichen möchten. Wann wir hier mit einem finalen Ergebnis rechnen können, lässt sich aktuell schwer sagen. Wir halten euch hierzu auf dem Laufenden!
Wie schaut’s aus mit dem Richtlinienentwurf?
- Aktuell hat der Richtlinienentwurf einen Umfang von ca. 20 Seiten! Die Grundidee aus dem Workshop mit der Rechtsanwaltskanzlei sieht eine Fokussierung auf die Bereiche vor, die entweder: – mit Studien gut zu belegen sind und/oder – ein diagnosespezifisches Arbeiten indizieren und/oder – ‚nicht-sprachliche‘ Zugänge als besonderes Merkmal der Künstlerischen Therapien hervorheben
- Unklar sind aktuell noch Themen wie z.B. die Länge/Umfang einer Therapie, welche Anzahl an Therapieeinheiten die mit den Krankenkassen zu verhandelnden Kontingente haben sollen.
· Klar ist hingegen, dass es für die Qualifikationen aller Künstlerischen Therapeut:innen übergeordnete Standards und Voraussetzungen geben wird! Die DMtG-interne Zertifizierung der Musiktherapeut:innen ist dabei eine wichtige Brücke im Übergang zur rechtlichen Regelung.
· WICHTIG: Mit der Erarbeitung eines Entwurfs für die Richtlinie versucht die AG Berufsrechtliche Regelung der BAG KT dem G-BA Arbeit abzunehmen und Vorschläge aktiv mit einzubringen. Ob der G-BA dem in letzter Instanz zustimmt bzw. welche Standards auferlegt werden, bleibt abzuwarten.
Was kommt als nächstes?
- Am 12. September findet die Mitgliederversammlung der BAG KT statt. Hier wird das berufspolitische Geschehen die Tagesordnung bestimmen. Erwartet wird, dass wichtige Schritte in Bezug auf das weitere Vorgehen beschlossen werden.
- Die Beratung mit der Rechtsanwaltskanzlei soll durch die BAG KT fortgeführt werden. Da die diese sehr kostenintensiv ist, haben sich alle beteiligten Vereine der BAG KT die Kosten geteilt. Dennoch wird die BAG KT auf die Unterstützung aller Verbandsmitglieder und externer Förderer angewiesen sein. Aus diesem Grund bereitet die BAG KT einen Spendenaufruf vor. Die Voraussetzungen zur Sammlung und Verwaltung eines gesonderten Vermögens für die berufsrechtlichen Angelegenheiten wurden bereits geprüft. Für die Umsetzung muss die Mitgliederversammlung der BAG KT noch eine offizielle Beschlussfassung abstimmen.
- In Planung ist ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss, welches die BAG KT aktuell mit dem Büro von Frau Machalet vorbereitet.
Wie könnt ihr an dem Prozess mitwirken?
- Eine finanzielle Unterstützung der Arbeit der BAG KT wird zeitnah über den Spendenaufruf und dessen Verbreitung möglich sein. Hier hoffen wir auf alle Mitglieder – auch als Multiplikator:innen.
- Unterstützung benötigen wir (DMtG) bei der Recherche zur Studienlage in der Musiktherapie. Auch hier ist ein gesonderter BAG KT-Aufruf zur Mitarbeit in Vorbereitung. Wer sich jetzt direkt berufen fühlt, kann sich gern schon in der Geschäftsstelle melden.
Wir sind froh über die weitere Entwicklung, gespannt auf die nächsten Schritte und werden alsbald wieder berichten.
Links
Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft (DMtG) – www.musiktherapie.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) – www.bagkt.de
DMtG auf Instragram – www.instragram.com/dmtg_musiktherapie
DMtG auf Facebook – www.facebook.com/dmtgmusiktherapie


