Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft bietet ihren Mitgliedern exklusiv Sonderkonditionen für verschiedene wichtige Versicherungsprodukte.

Die Berufshaft­pflicht­versicherung der DMtG

Während der musiktherapeutischen Behandlung tragen wir eine große Verantwortung. Bei der Ausübung unseres Berufes können Schäden entstehen, durch Falschbehandlung oder in Form von Verletzungen durch defekte Geräte, oder die bei einem Hausbesuch heruntergerissene teure Vase. Dabei ist nicht alles eine Bagatelle, erst recht nicht, wenn es um die körperliche oder psychische Gesundheit der uns anvertrauten Menschen geht. In einer solchen Situation kann die eigene Existenz bedroht sein, da man nicht zuletzt mit dem Privatvermögen haftet. Das Gesetz sagt sinngemäß: Wer schuldhaft oder rechtswidrig das Leben, Gesundheit  oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist gemäß § 823 ff BGB dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens unbegrenzt verpflichtet. Eine Berufshaftpflichtversicherung, oft auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, schützt Sie vor entsprechenden Ersatzansprüchen.

Für selbstständig tätige MusiktherapeutInnen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich. Die DMtG weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst eine nebenberufliche musiktherapeutische Tätigkeit entsprechende Risiken nach sich zieht. Also bereits eine einzige Therapie, die Sie nicht in einer Festanstellung geben.

Die DMtG als größte deutsche musiktherapeutische Fachgesellschaft konnte für ihre Mitglieder deutlich verbesserte Konditionen aushandeln. Über den seit 1. Januar 2009 gültigen Gruppenvertrag können Sie eine Versicherung abschließen, die sowohl inhaltlich als auch preislich im Rahmen eines Einzelvertrages nicht erreichbar ist. Bezahlten einige Mitglieder für ihre privat abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung weit mehr als 100 € im Jahr, sind es mit der DMtG-Lösung gerade mal 50,58 € (inkl.19% Versicherungssteuer) – und das bei verbesserten Leistungen!

Übrigens: Der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung ist bei den Werbungskosten steuerlich absetzbar!

Auch ein nicht überwiegend als MusiktherapeutIn tätiges Mitglied der DMtG kann diese Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sofern es einer der folgenden Berufsgruppen angehört:

  • Musiktherapeut.innen
  • Dipl. Psycholog.innen
  • Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut.innen (auch in Ausbildung
  • Sozialpädagog.innen / Soziolog.innen
  • Kinder- u. Jugendlichensoziolog.innen
  • Freiberufliche Lehrer.innen
  • Heilpraktiker.innen für Psychotherapie
  • Kunst-, Ergo-, Biblio- u. Poesietherapeut.innen
  • Freiberufliche Tai Chi-, Qigong-, Taijiganlehrer.innen
  • Dipl.-Heilpädagog.innen


Folgende berufliche Tätigkeiten sind neben der reinen musiktherapeutischen Behandlung explizit mitversichert:

  • Ausstellungsrisiko in fremden Galerien (Europadeckung)
  • Bewegungstherapie (auch Entspannungsübungen/Yoga, Tai Chi, Qigong, Taijigan, autogenes Training)
  • Dozententätigkeit, Supervision, Coaching, Mediation
  • Gesprächs- und Beschäftigungstherapie (inkl. Klangmassagen)
  • Gestaltungstherapie
  • Integrative Therapie
  • Kinder- u. Jugendtherapie
  • Kreativtherapie (Musik-, Kunst-, Drama-, Tanztherapie)
  • Klang- u. Rhythmustherapie, Rhythmuskreise
  • Logopädie / Sprech-, Stimm- und Atemtherapie
  • Musik- u. Kunstunterricht
  • Musiktherapie in der Onkologie sowie palliative Therapie
  • Psycho- u. Sozialtherapie
  • Trauma- u. Hypnotherapie

Vermögensschäden für gutachtliche Tätigkeit können für einen Aufpreis von 45 € mitversichert werden. Lehrer können zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung für 28 € abschließen.

Von der Berufshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind u.a. Schäden durch:

  • Sonstige über die oben genannten Tätigkeiten und Therapien hinausgehenden Behandlungen, insbesondere z.B. Ärzt.innen, Heilpraktiker.innen (außer Psychotherapie), Chiropraktiker.innen, Physiotherapeut.innen (Körpermassagen) und Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten
  • die Abgabe und/oder Verschreibung von Medikamenten und das Setzen von Spritzen
  • Kampfsport

Eine Berufshaftpflichtversicherung klärt für Sie überhaupt die Frage nach Haftung ab. Sind Sie nicht haftbar, wehrt der Versicherer den unberechtigten Anspruch ab. Sollten Sie für einen versicherten Schaden eintreten müssen, übernimmt der Versicherer die Regulierung.
Versicherungssummen:
3.500.000 € für Personen- und Sachschäden
500.000 € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden (Brand/Explosion)

Wenig. Nehmen Sie unverzüglich nach Kenntnis des Schadens Kontakt mit unserer MKN-Ansprechpartnerin Frau Klee (Tel. 06421 / 16956-0) auf. Diese wird Sie beraten und alles Notwendige in die Wege leiten.

Ein Anruf bei unserem kooperierenden Versicherungsmakler MKN Finanzdienstleistungen, in Marburg unter
Tel. (0 64 21) 16 956-0 genügt! Ihre Ansprechpartnerin Frau Klee wird Ihre offenen Fragen beantworten und Ihren Versicherungsschutz herstellen, der Ihnen dann schriftlich bestätigt wird. Sie benötigt von Ihnen den Namen, Anschrift, Geburtsdatum und DMtG-Mitgliedsnummer. Der Versicherungsbeitrag wird dann zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Für allgemeine Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an den DMtG-Beauftragten für Servicefragen Christoph Salje unter der Telefonnummer (0 40) 57 13 91 39 oder christoph.salje@musiktherapie.de wenden.

Die Praxisinhalts­versicherung der DMtG

Inhalte werden aktualisiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an MKN-Finanzdienstleistungen.

Für selbständige MusiktherapeutInnen mit eigener Praxis bildet deren Ausstattung die Grundlage für die berufliche und damit finanzielle Existenz. Entsprechend hoch ist das Risiko, das durch Schäden in und an der Praxiseinrichtung entstehen kann. Nicht zu unterschätzen sind die Auswirkungen einer in Folge des Sachschadens eintretenden Betriebsunterbrechung. Fortlaufenden Kosten (z.B. Finanzierungs-, Miet- oder Personalkosten) müssen weiterhin aufgebracht werden, der entgangene Gewinn kann zu Liquiditätsproblemen im betrieblichen und privaten Bereich führen. Inventar- und Betriebsunterbrechungsschäden durch Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser und Sturm können über die Praxisinhaltsversicherung abgesichert werden.

Jeder Musiktherapeut, der selbständig in eigener Praxis arbeitet, sollte sich über die Praxisinhaltsversicherung absichern. Sofern die Praxis in den eigenen Wohnräumen betrieben wird, ist die Betriebseinrichtung üblicherweise im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt. Hier kommt es auf die vom Hausratversicherer verwendeten Bedingungen an, bei Unklarheiten sollte mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden. Zur Vermeidung einer Unterversicherung muss der Wert der Betriebseinrichtung in der Hausratversicherungssumme berücksichtigt werden.
Für selbständige Musiktherapeuten ohne einen eigenen Raum, aber mit eigenen Musikinstrumenten ist die Praxisinhaltsversicherung nicht geeignet.

Die DMtG konnte für ihre Mitglieder einen Rahmenvertrag aushandeln, der besonders günstige Konditionen beinhaltet.  Dies bedeutet vor allem ein inhaltlich starkes Produkt zu günstigen Konditionen. Schadensfälle werden besonders unkompliziert behandelt.
Schäden an Musikinstrumenten sind explizit mitversichert. Eine Vielgefahrenversicherung für Klangliegen, die unabhängig von der Schadenursache bei allen unvorhergesehenen Schäden (ausgenommen bleiben lediglich Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Vorsatz, Krieg, Kernenergie und Erdbeben) leistet, können gegen geringen Mehrbeitrag mitversichert werden.
Außerdem können Glasbruchschäden an Innen- und Außenverglasungen und an Werbeanlagen zusätzlich in die Versicherung mit eingeschlossen werden.

Versichert werden können die Praxen von DMtG-Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als

  • Musiktherapeut.innen
  • Dipl. Psycholog.innen
  • Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut.innen (auch in Ausbildung)
  • Sozialpädagog.innen / Soziolog.innen
  • Kinder- u. Jugendlichensoziolog.innen
  • Freiberufliche Lehrer.innen
  • Heilpraktiker.innen für Psychotherapie
  • Musik-, Kunst-, Ergo-, Biblio- und Poesietherapeut.innen
  • Kunst-, Ergo-, Biblio- u. Poesietherapeut.innen
  • Freiberufliche Tai Chi-, Qigong-, Taijiqanlehrer.innen
  • Dipl.-Heilpädagog.innen

Eine Praxisinhaltsversicherung tritt ein bei Verlust und Beschädigung durch:

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Feuer
  • Leitungswasserschäden (z. B. durch Rohrbruch)
  • Sturm inklusive Hagel

Führt ein Sachschaden durch ein versichertes Schadenereignis zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebes, werden fortlaufende Kosten und der entgangene Gewinn im Rahmen der bereits beinhalteten Klein-Betriebsunterbrechungs-
versicherung übernommen.
Selbstverständlich ist die EDV-Anlage Teil der Praxiseinrichtung und damit in der Praxisinhaltsversicherung im Rahmen der dort genannten Schadensarten mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden, die insbesondere nicht durch eine versicherte Gefahr verursacht werden, vor allem Schäden, die z.B. an Instrumenten durch Abnutzung entstehen.

Die Prämie wird anhand der summarischen Versicherungssumme errechnet, d.h. die gesamte Betriebseinrichtung und ggf. vorhandene Vorräte der Praxis müssen mit Ihrem Neuwert in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
So kostet die PIV jährlich 1,2 ‰ der Versicherungssumme (Mindestprämie 25 EUR), zzgl. 17,75 % Versicherungssteuer.
Gegen einen Prämienzuschlag sind Glasbruchschäden an Innen- und Außenverglasung inklusive Werbeanlagen mitversichert (Prämie 1,4 ‰, Mindestprämie 40 EUR, zzgl. 17,75 % Versicherungssteuer).
Der Einschluss der Vielgefahrendeckung für Klangliegen ist zu 12 ‰ des Neuwertes der vorhandenen Klangliegen (mindestens 50 EUR) zzgl. Versicherungssteuer möglich. Hier beträgt die Selbstbeteiligung 150 EUR je Schadensfall.

Beispiele für Jahresprämien netto:
50.000 EUR Praxiswert:
PIV Grundbetrag 1,2 ‰ x 50.000 EUR = 60 EUR
20.000 EUR Praxiswert:
PIV Grundbetrag 1,2 ‰ x 20.000 EUR = 24 EUR, Mindestprämie greift = 25 EUR
50.000 EUR Praxiswert:
PIV inkl. Glasbruch 1,4 ‰ x 50.000 EUR = 70 EUR
20.000 EUR Praxiswert:
PIV inkl. Glasbruch 1,4 ‰ x 20.000 EUR = 28 EUR, Mindestprämie greift = 40 EUR

Nehmen Sie unverzüglich nach Kenntnis des Schadens Kontakt mit unserer MKN-Ansprechpartnerin Frau Klee auf. Diese wird Sie beraten und alles Notwendige in die Wege leiten.

Ein Anruf bei unserem kooperierenden Versicherungsmakler MKN Finanzdienstleistungen, in Marburg unter Tel. (0 64 21) 16 956-0 genügt! Ihre Ansprechpartnerin Frau Klee wird Ihre offenen Fragen beantworten und Ihren Versicherungsschutz herstellen, der Ihnen dann schriftlich bestätigt wird. Sie benötigt von Ihnen den Namen, Anschrift, Geburtsdatum und DMtG-Mitgliedsnummer. Der Versicherungsbeitrag wird dann zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Für allgemeine Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an den DMtG-Beauftragten für Servicefragen Christoph Salje unter der Telefonnummer (040) 57 13 91 39 oder christoph.salje@musiktherapie.de wenden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte folgender Information:
Pauschaldeklaration Heilwesen

Beratung & Kundenbetreuung

Bei Interesse empfiehlt sich eine telefonische Beratung durch unseren kooperierenden Versicherungsmakler MKN Finanzdienstleistungen, in Marburg unter (0 64 21) 16 956-0. Ihre Ansprechpartnerin Frau Klee wird mit Ihnen gemeinsam klären, welcher Versicherungsschutz für Sie ausreichend und notwendig ist.

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