Versicherungen
Die Berufshaftpflichtversicherung der DMtG
Warum eine Berufshaftpflichtversicherung?
Während der musiktherapeutischen Behandlung tragen wir eine große Verantwortung. Bei der Ausübung unseres Berufes können Schäden entstehen, durch Falschbehandlung oder in Form von Verletzungen durch defekte Geräte, oder die bei einem Hausbesuch heruntergerissene teure Vase. Dabei ist nicht alles eine Bagatelle, erst recht nicht, wenn es um die körperliche oder psychische Gesundheit der uns anvertrauten Menschen geht. In einer solchen Situation kann die eigene Existenz bedroht sein, da man nicht zuletzt mit dem Privatvermögen haftet. Das Gesetz sagt sinngemäß: Wer schuldhaft oder rechtswidrig das Leben, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, ist gemäß § 823 ff BGB dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens unbegrenzt verpflichtet. Eine Berufshaftpflichtversicherung, oft auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, schützt Sie vor entsprechenden Eratzansprüchen.
Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?
Für selbstständig tätige MusiktherapeutInnen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unumgänglich.
Die DMtG weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst eine nebenberufliche musiktherapeutische Tätigkeit entsprechende Risiken nach sich zieht. Also bereits eine einzige Therapie, die Sie nicht in einer Festanstellung geben.
Was ist das Besondere an dem Angebot über die DMtG?
Bereits vor Fusion von DGMT und BVM hatte letzterer den Mitgliedern den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen eines Gruppenvertrages angeboten. Die DMtG als größte deutsche musiktherapeutische Fachgesellschaft konnte für seine Mitglieder deutlich verbesserte Konditionen aushandeln. Über den seit 1. Januar 2009 gültigen Gruppenvertrag können Sie eine Versicherung abschließen, die sowohl inhaltlich als auch preislich im Rahmen eines Einzelvertrages nicht erreichbar ist. Bezahlten einige Mitglieder für ihre privat abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung weit mehr als € 100,- im Jahr, sind es mit der DMtG-Lösung gerade mal € 37,50 (zzgl 19% Versicherungssteuer) – und das bei verbesserten Leistungen!
Übrigens: Der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar!
Was ist versichert?
Auch ein nicht überwiegend als Musiktherapeut tätiges Mitglied der DMtG kann diese Berufshaftpflichtversicherung abschließen, sofern es einer der folgenden Berufsgruppen angehört:
- Dipl. Psychologen
- Musik-, Kunst-, Ergo-, Biblio- und Poesietherapeuten
- Sozialpädagogen/Soziologen
- Heilpraktiker für Psychotherapie
- Freiberufliche Lehrer
Folgende berufliche Tätigkeiten sind neben der reinen musiktherapeutischen Behandlung explizit mitversichert:
- Kreativtherapie (Musik-, Kunst-, Drama- und Tanztherapie)
- Musik- und Kunstunterricht
- Bewegungstherapie (auch Entspannungsübungen / Yoga, Stressabbau, Autogenes Training)
- Psycho- und Sozialtherapie
- Gesprächs- und Beschäftigungstherapie (inkl. Klangmassagen
- Gestaltungstherapie
- Sozialtherapie
- Integrative Therapie
- Logopädie / Sprech-, Stimm- und Atemtherapie
- Dozententätigkeit, Supervision, Coaching, Mediation
- Ausstellungsrisiko in fremden Galerien (Europadeckung)
Vermögensschäden für gutachtliche Tätigkeit können für einen Aufpreis von € 45,- (netto) mitversichert werden. Lehrer können optional zusätzlich eine Diensthaftpflichtversicherung für € 28,- (netto) abschließen.
Ebenso ist zusätzlich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen möglich! Weitere Informationen dazu finden Sie
hier.
Was ist nicht versichert?
Von der Berufshaftpflichversicherung nicht abgedeckt sind u.a. Schäden durch
- die Abgabe / Verschreibung von Medikamenten
- das Setzen von Spritzen
- Sonstige über die Therapie hinausgehende Behandlungen, insbesondere z.B. Ärzten, Heilpraktikern (außer Psychotherapie), Chiropraktikern, Physiotherapeuten (Körpermassagen) und Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten
Welche Leistungen erfolgen im Schadensfall?
Eine Berufshaftpflichtversicherung klärt für Sie überhaupt die Frage nach Haftung ab. Sind Sie nicht haftbar, wehrt der Versicherer den unberechtigten Anspruch ab. Sollten Sie für einen versicherten Schaden eintreten müssen, übernimmt der Versicherer die Regulierung.
Versicherungssummen:
- 3.500.000,- € für Personen- und Sachschäden
- 500.000,- € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden (Brand/Explosion)
- 5.000,- € für sogenannte sonstige Tätigkeiten
- 30.000,- € für das Abhandenkommen von Berufsschlüsseln
Alle Versicherungssummen sind 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Versicherungssumme für die Gutachtertätigkeit – sofern vereinbart – 30.000,- € (500,- € Selbstbeteiligung)
Was hat das Mitglied im Schadensfall zu tun?
Wenig. Nehmen Sie unverzüglich nach Kenntnis des Schadens Kontakt mit unserer MKN-Ansprechpartnerin Frau Raeder auf. Diese wird Sie beraten und alles Notwendige in die Wege leiten.
Wie kann ich diese Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Ein Anruf bei unserem kooperierenden Versicherungsmakler MKN Finanzdienstleistungen, in Marburg unter Tel. 06421 / 16956-0 genügt! Ihre Ansprechpartnerin Frau Raeder wird Ihre offenen Fragen beantworten und Ihren Versicherungsschutz herstellen, der Ihnen dann schriftlich bestätigt wird. Sie benötigt von Ihnen den Namen, Anschrift, Geburtsdatum und DMtG-Mitgliedsnummer. Der Versicherungsbeitrag wird dann zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Für allgemeine Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch gerne an den DMtG-Beauftragten für Servicefragen Christoph Salje unter der Telefonnummer 04101 / 83 88 60 oder christoph.salje@musiktherapie.de wenden.
Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung (BHV) der DMtG finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage.


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